Schweiz: Google verhandelt Street View vor Gericht
Heute findet in dem Verfahren eine erste Anhörung statt. Diese leitete Google mit einer umfassenden Stellungnahme ein, mit der das Unternehmen auf die Forderungen des Schweizer Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür reagiert. Dieser hatte dafür gesorgt, dass Google derzeit keine Aufnahmen für Street View anfertigen darf.
"Wir sind überzeugt, dass Streetview in Einklang mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz steht", erklärte Google-Anwalt Peter Fleischer in der Stellungnahme. Er betonte, dass Street View bei seinem Start auch von den Schweizern gern angenommen wurde und beliebt war.
Man sei sich bei Google dessen bewusst, dass man den Schutz von Persönlichkeitsrechten gewährleisten müsse. Fleischer sieht dies durch die Mechanismen, mit denen Personen und Autokennzeichen auf den Fotos automatisch verpixelt werden, gewährleistet. Bis auf wenige Ausnahmen seien die Personen auf den Bildern nicht zu identifizieren, betonte er.
Er führte weiterhin an, dass Google die Bevölkerung im Vorfeld der Kamerafahrten auch ausführlich informiert habe. Den Vorwurf, die Zoom-Funktion bei Street View biete intensivere Einblicke als das bloße betrachten eines Hauses von der Straße aus, wies Fleischer zurück. Die Auflösung der Fotos verändere sich beim Zoomen nicht und liege zudem deutlich unter der eines menschlichen Auges.
Als weiteren Aspekt brachte Google den wettbewerbsrechtlichen Aspekt in die Auseinandersetzung ein. Immerhin richten sich die Angriffe der Datenschützer derzeit ausschließlich gegen Street View. Die Anbieter vergleichbarer Dienste könnten hingegen ungestört agieren.
Google Street View-Videos
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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