Vorratsdatenspeicherung: Kompromisse möglich
"Mir ist sehr daran gelegen, dass wir beim Thema Vorratsdatenspeicherung fast zehn Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zu einer Lösung kommen", sagte der Minister gegenüber der 'Neuen Osnabrücker Zeitung'.
Den Kritikern will er dabei zumindest ein wenig entgegenkommen. So ist es seiner Ansicht nach möglich, sowohl den Zeitraum für die Speicherung von Verbindungsdaten als auch den Umfang des Zugriffes für die Strafverfolgungsbehörden einzuschränken.
So sei es beispielsweise denkbar, dass Ermittler nur bei schweren Straftaten Zugriff auf sämtliche Informationen erhalten. Auch die Speicherung von Standortdaten bei Mobiltelefonen könnte wegfallen. In den meisten Fällen gehe es ohnehin darum, IP-Adressen einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.
Die alternative Quick-Freeze-Regelung, nach der Verbindungsdaten für bestimmte Anschlüsse auf Beschluss erhalten bleiben, hält de Maizière hingegen für unzureichend, da die Telekommunikationsunternehmen Informationen inzwischen nur noch wenige Tage vorhalten.
Ein Gesetz mit den entsprechenden Kompromissvorschlägen müsste allerdings mit der EU abgestimmt werden. Deren Richtlinie sieht aktuell noch eine Vorratsdatenspeicherung im vollen Umfang vor.
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Christian Kahle
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