Vorratsdatenspeicherung nur für IP-Adressen
Grundsätzlich sollen die Strafverfolgungsbehörden nur die Möglichkeit haben, Verbindungsdaten mit dem Quick Freeze-Verfahren einzufrieren. Dies würde - je nach Telekommunikationsunternehmen - einen Zugriff auf Daten der letzten Tage bis hin zu rund zwei Monaten ermöglichen.
Eine Art Vorratsdatenspeicherung soll auf IP-Adressen begrenzt werden. Aktuell wird bei den meisten Providern nicht gespeichert, wann eine IP-Adresse an einen Flatrate-Kunden vergeben war. Wie die Ministerin gegenüber der 'Süddeutschen Zeitung' sagte, wäre hier eine kurze Speicherfrist möglich.
"Um die interne Zuordnung der IP-Adressen für Bestandsauskünfte zu ermöglichen, sollen die TK-Unternehmen Internetverbindungsdaten für sieben Tage sichern", so Leutheusser-Schnarrenberger. Der Zugriff soll dann weiterhin nur bei schweren Straftaten im Rahmen konkreter Ermittlungen gegen einen eingeschränkten Personenkreis möglich sein.
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Christian Kahle
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