Pirate Bay-Prozess geht zum Obersten Gerichtshof
Im April wurde er zusammen mit den Pirate Bay-Betreibern zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 3,4 Millionen Euro verurteilt. Im November hielt die Berufungsinstanz die Entscheidung im Prinzip aufrecht. Lediglich die Haftstrafe wurde auf vier Monate reduziert, die Geldstrafe im Gegenzug auf 4,9 Millionen Euro angehoben.
"Wir akzeptieren diese Entscheidung des Berufungsgerichtes nicht", teilte Lundstroems Anwalt Per E. Samuelsson nun mit. Demnach könne sein Mandant nicht dafür haftbar gemacht werden, was die Nutzer einer Seite tun, für die er lediglich die technische Infrastruktur bereitgestellt hat.
Auch die Pirate Bay-Betreiber beriefen sich immer wieder darauf, dass sie selbst keine urheberrechtlich geschützten Inhalte zur Verfügung gestellt haben und damit nach schwedischem Recht nicht belangt werden könnten. Nach massivem Druck seitens der großen Medienkonzerne und auch der US-Regierung sah es das Gericht zumindest als gegeben an, dass die Angeklagten massiv Beihilfe zu Straftaten geleistet haben.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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