Pirate Bay-Prozess geht zum Obersten Gerichtshof

"Wir akzeptieren diese Entscheidung des Berufungsgerichtes nicht", teilte Lundstroems Anwalt Per E. Samuelsson nun mit. Demnach könne sein Mandant nicht dafür haftbar gemacht werden, was die Nutzer einer Seite tun, für die er lediglich die technische Infrastruktur bereitgestellt hat.
Auch die Pirate Bay-Betreiber beriefen sich immer wieder darauf, dass sie selbst keine urheberrechtlich geschützten Inhalte zur Verfügung gestellt haben und damit nach schwedischem Recht nicht belangt werden könnten. Nach massivem Druck seitens der großen Medienkonzerne und auch der US-Regierung sah es das Gericht zumindest als gegeben an, dass die Angeklagten massiv Beihilfe zu Straftaten geleistet haben.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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