The Pirate Bay: Urteil in zweiter Instanz gefällt
Allerdings wurde die Gefängnisstrafe für die drei angeklagten Schweden wegen Verletzung des Urheberrechts verkürzt. Von jeweils einem Jahr hat sich das Gericht dazu entschlossen, die Haftstrafe auf vier, acht und zehn Monate zu senken.
Ganz anders wurde jedoch im Hinblick auf die festgelegte Schadensersatzzahlung geurteilt. Diese Strafe wurde auf 46 Millionen Kronen angehoben, berichtet 'The Local'. Umgerechnet handelt es sich dabei um 4,9 Millionen Euro.
Die erneut Verurteilten können dieses Urteil nun in dritter Instanz prüfen lassen. Diese Möglichkeiten werden die Betreiber von The Pirate Bay vermutlich auch wahrnehmen.
Peter Sunde, ein Gründer des Projekts, teilte über Twitter mit, dass es eine Berufung vor dem Obersten Gericht geben wird.
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