Besserer Verbraucherschutz vor Telefonabzocke
Nur nach einer schriftlichen Bestätigung sollen die per Telefon abgeschlossenen Kaufverträge tatsächlich rechtsgültig werden, heißt es aus den Kreisen der Verbraucherminister. Abgesehen davon haben sich die Minister darauf verständigt, mit höheren Bußgeldern gegen diese Machenschaften vorgehen zu wollen.
Geht es nach Margit Conrad von der SPD, so sollten die Verbraucher nur dann tätig werden, wenn sie etwas bekommen möchten, nicht aber um etwas zu verhindern. In Zusammenarbeit mit dem Justizministerium soll die zugehörige Rechtslage in absehbarer Zeit geändert werden, versicherte die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.
Erst im vergangenen Jahr wurden neue Regelungen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung eingeführt. Wie sich jedoch herausgestellt hat, reichen diese in der aktuellen Form noch nicht aus.
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