Netzagentur: Rechnungsverbot für Telefon-Abzocker
Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilte, wurde über die Angebote Win-finder.com und Windienst.net versucht, Verbrauchern mit unerlaubten Telefonanrufen und versprochenen Gutscheinen Verträge zu Glückspiel-Eintragsdiensten unterzuschieben. Seit September gingen allein in Baden-Württemberg 77 Beschwerden bei der Verbraucherzentrale ein.
Verbraucher berichten, dass ihnen am Telefon Kosmetikgutscheine versprochen wurden. Anschließend wird mit der Behauptung, die Angerufenen hätten einem Vertrag für einen Gewinnspiel-Eintragsdienst zugestimmt, über die Telefonrechnung Beträge eingezogen. Die Rechnungssumme beläuft sich auf wöchentliche 9,90 Euro.
Die Beträge erscheinen auf den Telefonrechnungen der Deutschen Telekom aber nur als "Beträge anderer Anbieter". Auf Rechnungen anderer Telefongesellschaften ist der Anbieter häufig nur als Tel-and-pay.de vermerkt. Dieser Abzockmethode hat die Bundesnetzagentur jetzt einen Riegel vorgeschoben und die Rechnungslegung verboten. Das Verbot gilt rückwirkend ab 30. März 2010.
"Von diesem Verbot profitieren derzeit aber nur die Kunden der Deutschen Telekom", merkte Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg an. Es greift auch nicht, wenn die in Rechnung gestellten Beträge schon eingezogen wurden. In diesem Fällen müssen betroffene Verbraucher die Beträge zurückfordern.
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Christian Kahle
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