Schweiz: Logistep darf keine Daten mehr sammeln

Recht, Politik & EU Aus einem Urteil des Bundesgerichts in Lausanne in der Schweiz geht hervor, dass es sich bei IP-Adressen eindeutig um Personendaten handelt. Aus diesem Grund fallen die besagten Adressen in der Schweiz unter das Datenschutzgesetz. Überdies ist das höchste Gericht in einer Mehrheitsentscheidung zu dem Ergebnis gekommen, dass es unzulässig ist, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen. Ein ausreichender Rechtfertigungsgrund ist für dieses Handeln nicht gegeben.

Insofern darf das Unternehmen namens Logistep ab sofort keine Daten mehr sammeln und diese weitergeben. Sämtliche Datenbearbeitungen im Bereich des Urheberrechts müssen laut dem Urteil eingestellt werden.

In einer vom eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten veröffentlichten Meldung heißt es, dass der Entschluss des Gerichts jedoch niemand schützt, der gegen das gültige Gesetz verstößt.

Das Bundesgericht hat letztlich eine klare Grenze im Zusammenhang mit der Ausforschung der Privatsphäre im Internet gesetzt.
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