EU: Staaten dürfen Online-Glücksspiel einschränken
Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (CURIA) auf Antrag eines niederländischen Gerichts. Dieses hatte über die Klage von englischen Glücksspiel-Firmen zu entscheiden, die sich dagegen wehrten, dass sie ihre Dienste in den Niederlanden nicht anbieten dürfen.
Sie beriefen sich in ihrer Klage auf die Regelungen zum europäischen Binnenmarkt, nach denen der freie Austausch von Produkten und Dienstleistungen unter den Mitgliedsstaaten nicht durch nationale Gesetze eingeschränkt werden dürfe.
Der Oberste Gerichtshof der Niederlande, bei dem der Fall schließlich landete, entschied sich, den CURIA in die Entscheidung einzubeziehen. Dieser ist immerhin die oberste Instanz in Europa, wenn es um die Bewertung und Auslegung der EU-Verträge geht.
Das Gericht stellte nun klar, dass einzelne EU-Länder in bestimmten Einzelfällen durchaus berichtigt sind, Einschränkungen für ausländische Anbieter festzusetzen. Das gelte beispielsweise dann, wenn übergeordnete Interessen des Verbraucherschutzes oder der Bekämpfung von betrügerischen Angeboten umzusetzen sind.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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