Keine Netzsperren gegen Glücksspiel-Angebote
Die Bundesländer haben sich weitgehend auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt. Die im Rahmen dessen diskutierten Netzsperren gegen entsprechende Angebote aus dem Ausland sollen dabei inzwischen keine Rolle mehr spielen, berichtete das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' (morgige Ausgabe).
Ende Oktober wollen die Ministerpräsidenten die Vereinbarung voraussichtlich unterzeichnen, hieß es aus mehreren Landesregierungen. Unklar ist, ob es zu einer Verständigung mit Schleswig-Holstein kommt, das eine weitergehende Liberalisierung im Bereich Sportwetten anstrebt. Auch die Zahl der Konzessionen, die für Sportwettanbieter vergeben werden sollen, und die Höhe der Konzessionsabgabe ist offen.
Als sicher hingegen gilt die Vereinbarung der Länder, im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel auf Netzsperren zu verzichten. Ursprünglich sollten Provider gezwungen werden, unerlaubte Angebote zu sperren. Die hatte wie schon bei ähnlichen Plänen im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie für Kritik gesorgt.
Auch gegen Spielhallen gehen die Regierungschefs weniger hart vor als zunächst verabredet. So sollen zwar Großspielhallen mit mehr als zwölf Automaten künftig verboten werden, bestehende Hallen können aber für fünf Jahre weiterbetrieben werden. Um "unbillige Härten" zu vermeiden, lässt sich diese Frist nochmals verlängern. So solle dem "Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Betreiber" Rechnung getragen werden.
Als sicher hingegen gilt die Vereinbarung der Länder, im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel auf Netzsperren zu verzichten. Ursprünglich sollten Provider gezwungen werden, unerlaubte Angebote zu sperren. Die hatte wie schon bei ähnlichen Plänen im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie für Kritik gesorgt.
Auch gegen Spielhallen gehen die Regierungschefs weniger hart vor als zunächst verabredet. So sollen zwar Großspielhallen mit mehr als zwölf Automaten künftig verboten werden, bestehende Hallen können aber für fünf Jahre weiterbetrieben werden. Um "unbillige Härten" zu vermeiden, lässt sich diese Frist nochmals verlängern. So solle dem "Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Betreiber" Rechnung getragen werden.
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