Steakhaus-Kette Maredo wehrt sich gegen GEZ
Diese basieren auf einem herkömmlichen Computer, der theoretisch für die Nutzung des Internets und damit auch für den Abruf öffentlich-rechtlicher Radio- und Video-Angebote geeignet sind. Die gesetzlichen Regelungen sehen somit eine Gebührenpflicht vor.
Dieser will sich das Unternehmen aber nicht beugen und klagte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Gebührenbescheid. Das berichtete das Portal der WAZ-Mediengruppe 'Der Westen'. Im konkreten Fall geht es lediglich um 15 Euro pro Monat für eine Düsseldorfer Filiale.
Maredo will jedoch eine prinzipielle Klärung herbeiführen, die für alle 57 Restaurants der Kette gilt. Bei der Anhörung von Gericht erklärten die Anwälte der Kette, dass auf den PCs, die als Kassensysteme genutzt werden, der Internet-Zugang blockiert ist und die Mitarbeiter somit überhaupt nicht die technische Möglichkeit hätten, auf die Internet-Angebote von ARD und ZDF zuzugreifen.
Das Gericht bewertete dies als Sonderfall und empfahl dem WDR, der in der Region die GEZ juristisch vertritt, den Gebührenbescheid im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zurückzuziehen. Dem wollte man wegen der grundsätzlichen Bedeutung nicht sofort zustimmen, sicherte aber eine Beratung zu dem Fall zu.
Binnen zehn Tagen soll nun eine Entscheidung fallen. Sollte die Frist ohne eine Einigung verstreichen, wird das Gericht über den Fall mit einem Urteil entscheiden.
Dieser will sich das Unternehmen aber nicht beugen und klagte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Gebührenbescheid. Das berichtete das Portal der WAZ-Mediengruppe 'Der Westen'. Im konkreten Fall geht es lediglich um 15 Euro pro Monat für eine Düsseldorfer Filiale.
Maredo will jedoch eine prinzipielle Klärung herbeiführen, die für alle 57 Restaurants der Kette gilt. Bei der Anhörung von Gericht erklärten die Anwälte der Kette, dass auf den PCs, die als Kassensysteme genutzt werden, der Internet-Zugang blockiert ist und die Mitarbeiter somit überhaupt nicht die technische Möglichkeit hätten, auf die Internet-Angebote von ARD und ZDF zuzugreifen.
Das Gericht bewertete dies als Sonderfall und empfahl dem WDR, der in der Region die GEZ juristisch vertritt, den Gebührenbescheid im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zurückzuziehen. Dem wollte man wegen der grundsätzlichen Bedeutung nicht sofort zustimmen, sicherte aber eine Beratung zu dem Fall zu.
Binnen zehn Tagen soll nun eine Entscheidung fallen. Sollte die Frist ohne eine Einigung verstreichen, wird das Gericht über den Fall mit einem Urteil entscheiden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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