Frequenzauktion: E-Plus verklagt Bundesnetzagentur
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Mobilfunker mit Hilfe der neuen Frequenzen dazu beitragen, ganz Deutschland und vor allem ländliche Regionen kurzfristig mit Breitband-Internet zu versorgen. Das von der Behörde und ihrem Präsidenten Matthias Kurth festgelegte Auktionsverfahren gefährdet nach Ansicht des Unternehmens dieses Ziel und verstoße gegen geltendes Recht.
Die Bundesnetzagentur entwickelte in den vergangenen Wochen die Vergaberegeln für Mobilfunkfrequenzen um 800 MHz ("Digitale Dividende"), bei 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz. Das Ergebnis, das sie im Amtsblatt vom 21. Oktober veröffentlichte, schränkt nach Meinung der E-Plus Gruppe den Wettbewerb im Mobilfunk ein. Demnach könnten sich die beiden Marktführer Vodafone und T-Mobile, die bereits heute über das Gros von Frequenzen mit hoher Effizienz und Wirtschaftlichkeit verfügen, auch vom neuen Frequenzkuchen unter 1 GHz zwei Drittel sichern.
Damit widerspreche die Entscheidung der Bundesnetzagentur den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und dort insbesondere dem Regulierungsziel eines chancengleichen Wettbewerbs, erklärte das Unternehmen.
Unter anderem aus diesem Grund lege die E-Plus Gruppe Klage gegen das geplante Vergabeverfahren beim Verwaltungsgericht Köln ein. Parallel dazu wird das Unternehmen kurzfristig ein davon unabhängiges gerichtliches Eilverfahren einleiten.
"Wir wollen einen schnellen Ausbau des Breitband-Internets per Mobilfunk unter fairen Wettbewerbsbedingungen und günstige Daten-Tarife für Verbraucher. Beide Ziele sehen wir aktuell durch die Entscheidung von Herrn Kurth gefährdet", sagte Thorsten Dirks, CEO der E-Plus Gruppe. Nur funktionierender Wettbewerb könne letztlich die Pläne der Bundesregierung für den Kommunikations- und Innovationsstandort Deutschland sinnvoll unterstützen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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