Google Books mit speziellen Datenschutzregeln
Grundsätzlich unterliegen die Dienste aus dem Hause Google einigen allgemeinen Bedingungen. Hinsichtlich der Book-Search sollen jedoch einige weitere Regelungen in Kraft treten, teilte das Unternehmen mit. Während man zum Betrachten von einzelnen Seiten keinen Google-Account benötigt, wird dieser erforderlich, wenn
ein Titel gekauft werden soll.
Die angesammelten Datensätze über gekaufte Werke können die Benutzer laut einem Bericht von ZDNet frei entfernen. Obendrein will Google diese Daten nicht an die zugehörigen Kreditinstitute ausliefern.
Allerdings wird Google, um den Auflagen von Rechteinhabern gerecht werden zu können, sowohl die verwendeten IP-Adressen als auch Cookies speichern. Auf die Speicherung von anderen Nutzerdaten will der Internetkonzern den eigenen Angaben zufolge verzichten.
Umfassende Informationen zu dieser angepassten Datenschutzrichtlinie sind der Google Books Privacy Policy zu entnehmen. Mit weiterführenden Details ist erst ab dem 7. Oktober dieses Jahres zu rechnen. An diesem Tag will das zuständige Gericht ein Urteil in diesem Zusammenhang fällen.
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