ADAC: Video-Verkehrskontrolle vorerst rechtswidrig
Angeblich sei der Einsatz von Videokameras im Straßenverkehr derzeit durch verwaltungsinterne Vorschriften geregelt. Videokontrollen sind jedoch nur bei einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage legal, teilte der ADAC mit und verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Vom Verfassungsgericht heißt es, dass die verdachtslose Videokontrolle von allen vorbeifahrenden Autofahrern ohne eine gesetzliche Grundlage das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletze. Genauer ist damit der Datenschutz gemeint.
Abgesehen von der Video-Verkehrskontrolle hat diese Entscheidung keinen Einfluss auf herkömmlichen Fotos von Radarfallen.
Wie der ADAC im Weiteren mitteilte, müssten nun alle laufenden Busgeldbescheide in diesem Zusammenhang eingestellt werden. Betroffene sollen dies in jedem Fall beantragen, so der ADAC. Sofern ein Verfahren bereits abgeschlossen wurde, könne dieses jedoch nicht mehr neu aufgerollt werden.
Vom Verfassungsgericht heißt es, dass die verdachtslose Videokontrolle von allen vorbeifahrenden Autofahrern ohne eine gesetzliche Grundlage das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletze. Genauer ist damit der Datenschutz gemeint.
Abgesehen von der Video-Verkehrskontrolle hat diese Entscheidung keinen Einfluss auf herkömmlichen Fotos von Radarfallen.
Wie der ADAC im Weiteren mitteilte, müssten nun alle laufenden Busgeldbescheide in diesem Zusammenhang eingestellt werden. Betroffene sollen dies in jedem Fall beantragen, so der ADAC. Sofern ein Verfahren bereits abgeschlossen wurde, könne dieses jedoch nicht mehr neu aufgerollt werden.
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