Bundestag verabschiedet Gesetz für Web-Sperren
Martina Krogmann von der CDU/CSU-Fraktion erklärte, dass wir die Pflicht haben, alle rechtsstaatlichen Mittel zur Bekämpfung der Kinderpornografie einzusetzen. In diesem Fall könne sich niemand auf die Informationsfreiheit berufen. Sie erklärte weiter, dass mit dem Gesetz vor allem Zufallsnutzer vor Kinderpornos abgeschottet werden sollen.
Da zum ersten Mal eine Sperrinfrastruktur für das Internet eingerichtet wird, ist ein "Kulturkampf" um die Freiheit im Netz ausgebrochen. Krogmann stellte klar, dass es wichtig ist, ein Kontrollgremium beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit einzurichten.
Das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" ist auf drei Jahre befristet und läuft dann automatisch aus. Die Sperrliste wird täglich vom Bundeskriminalamt erstellt. Provider mit mehr als 10.000 Nutzern müssen die Webseiten auf dieser Liste unverzüglich sperren, zumindest auf der Ebene des Domain Name Systems (DNS).
Webseiten mit Kinderpornografie aus dem außereuropäischen Ausland dürfen vom BKA sofort auf die Sperrliste gesetzt werden, wenn das Löschen der Inhalte nicht in "angemessener Zeit" möglich ist. Die Anbieter der Server müssen über diese Maßnahme nicht informiert werden.
Da zum ersten Mal eine Sperrinfrastruktur für das Internet eingerichtet wird, ist ein "Kulturkampf" um die Freiheit im Netz ausgebrochen. Krogmann stellte klar, dass es wichtig ist, ein Kontrollgremium beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit einzurichten.
Das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" ist auf drei Jahre befristet und läuft dann automatisch aus. Die Sperrliste wird täglich vom Bundeskriminalamt erstellt. Provider mit mehr als 10.000 Nutzern müssen die Webseiten auf dieser Liste unverzüglich sperren, zumindest auf der Ebene des Domain Name Systems (DNS).
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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