OVG Münster bestätigt Rundfunkgebühr für PCs

Der Entscheidung des Gerichts war eine Klage von zwei Studenten vorausgegangen, die eigenen Angaben zufolge weder ein Radio, noch ein Fernsehgerät besitzen und aus diesem Grund die Zahlung der Rundfunkgebühren verweigerten. Ihre Computer würden sie nicht zum Radiohören verwenden, so die Studenten.
Die Richter sahen dies anders und erklärten, dass jeder Computer mit Zugang zum Internet ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" ist, über welches man eine Vielzahl von Radiosendern empfangen kann. Darüber hinaus sind sich die Richter sicher, dass die monatlich recht geringe Gebühr nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt.
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