OVG Münster bestätigt Rundfunkgebühr für PCs

Recht, Politik & EU Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bereits im März entschieden hat, dass Rundfunkgebühren auch für beruflich genutzte PCs gelten, hat das OVG Münster nun die Rundfunkgebühren für internetfähige PCs bestätigt. In einem Grundsatzurteil entschied das OVG in Nordrhein-Westfalen heute, dass die Gebühr von monatlich 5,52 Euro rechtens ist. Wie es in der Entscheidung der Richter heißt, kommt es dabei nicht darauf an, ob mit den Geräten tatsächlich Radio gehört wird oder nicht - allein die Möglichkeit dies zu tun rechtfertigt die Gebühren.

Der Entscheidung des Gerichts war eine Klage von zwei Studenten vorausgegangen, die eigenen Angaben zufolge weder ein Radio, noch ein Fernsehgerät besitzen und aus diesem Grund die Zahlung der Rundfunkgebühren verweigerten. Ihre Computer würden sie nicht zum Radiohören verwenden, so die Studenten.

Die Richter sahen dies anders und erklärten, dass jeder Computer mit Zugang zum Internet ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" ist, über welches man eine Vielzahl von Radiosendern empfangen kann. Darüber hinaus sind sich die Richter sicher, dass die monatlich recht geringe Gebühr nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt.
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