Datenschutz: Bundesregierung mit Zugeständnissen
Unternehmen sollen persönliche Informationen ihrer Kunden zukünftig nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung an Dritte weitergeben dürfen. Das kündigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) heute nach dem extra einberufenen Datengipfel in Berlin an.
Die Gesetzesänderung soll voraussichtlich bereits im November in den Bundestag eingebracht und vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr verabschiedet werden. Mit der Ausarbeitung eines Entwurfes wurde eine Arbeitsgruppe unter Leitung des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm, der gleichzeitig der Innenministerkonferenz der Länder vorsitzt, beauftragt.
Bisher dürfen Unternehmen Daten nur dann nicht weitergeben, wenn der Kunde ausdrücklich widerspricht. Entsprechende Hinweise finden sich aber meist nur im Kleingedruckten oder sind auf Internet-Seiten nicht auf den ersten Blick sichtbar.
Die Arbeitsgruppe soll unter anderem auch verschiedene zusätzliche Optionen prüfen. Relativ sicher scheint ein so genanntes Kopplungsverbot in das Gesetz einzufließen. Es wäre Firmen dann untersagt, die Zustimmung des Kunden zur Voraussetzung für bestimmte Dienstleistungen zu machen. Erwogen wird weiterhin eine Pflicht zur Kennzeichnung der Datenherkunft.
Geplant ist außerdem eine Verschärfung der Strafen für den Missbrauch persönlicher Daten. Wie diese konkret aussehen wird, ist aber bisher noch nicht bekannt. Unklar ist ebenso, ob die neuen Regelungen auch für staatliche Einrichtungen wie die Meldeämter gelten, für die der Weiterverkauf von Daten ebenso ein einträgliches Geschäft ist.
Die Gesetzesänderung soll voraussichtlich bereits im November in den Bundestag eingebracht und vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr verabschiedet werden. Mit der Ausarbeitung eines Entwurfes wurde eine Arbeitsgruppe unter Leitung des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm, der gleichzeitig der Innenministerkonferenz der Länder vorsitzt, beauftragt.
Bisher dürfen Unternehmen Daten nur dann nicht weitergeben, wenn der Kunde ausdrücklich widerspricht. Entsprechende Hinweise finden sich aber meist nur im Kleingedruckten oder sind auf Internet-Seiten nicht auf den ersten Blick sichtbar.
Die Arbeitsgruppe soll unter anderem auch verschiedene zusätzliche Optionen prüfen. Relativ sicher scheint ein so genanntes Kopplungsverbot in das Gesetz einzufließen. Es wäre Firmen dann untersagt, die Zustimmung des Kunden zur Voraussetzung für bestimmte Dienstleistungen zu machen. Erwogen wird weiterhin eine Pflicht zur Kennzeichnung der Datenherkunft.
Geplant ist außerdem eine Verschärfung der Strafen für den Missbrauch persönlicher Daten. Wie diese konkret aussehen wird, ist aber bisher noch nicht bekannt. Unklar ist ebenso, ob die neuen Regelungen auch für staatliche Einrichtungen wie die Meldeämter gelten, für die der Weiterverkauf von Daten ebenso ein einträgliches Geschäft ist.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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