Strengere Strafen für Nutzerdaten-Handel gefordert

Die Devise müsse sein: "Wen ich nicht kenne, der kriegt keine Daten." Datensparsamkeit sei der beste Datenschutz: So wenig Informationen wie möglich, nur so viele wie unbedingt nötig. Wer sorglos mit seinen Daten umgehe, müsse sich nicht wundern, Opfer von Werbeanrufen oder unseriösen Geschäften zu werden.

"Datenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Es geht um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung", so Schaar. "Persönliche Daten sind keine Handelsware, über die Dritte beliebig verfügen dürfen." Dies gelte in besonderem Maß für Kontodaten und andere sensible Informationen.

Schaar forderte, die Regeln für die Verarbeitung persönlicher Daten zu verschärfen und die Datenschutzaufsicht effektiver zu gestalten, etwa durch Erhöhung des Bußgeldrahmens und eine bessere personelle Ausstattung der Aufsichtsbehörden. Unternehmen müssten außerdem dazu verpflichtet werden, die Betroffenen über den Missbrauch ihrer Daten zu informieren.

"Der Handel mit persönlichen Daten ist ein Milliardengeschäft, in dem es mafiöse Strukturen gibt", erläuterte Carstensen. Der BDK fordert deshalb den Einsatz von Datenfahndern entsprechend dem Modell der Steuerfahnder. Der Datenmissbrauch in der Wirtschaft sei eine gewaltige, neuartige Herausforderung, auf die der Staat nur im großen Maßstab reagieren könne. Carstensen sprach sich dafür aus, den Datenschützern mehr Kontrollmöglichkeiten im privatwirtschaftlichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu geben.
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