eBay muss Luxuswaren aus dem Sortiment nehmen

Social Media Nachdem das Online-Auktionshaus eBay gestern vom Handelsgericht in Paris zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als 38 Millionen Euro an den französischen Luxusgüterkonzern LVMH verurteilt wurde, muss das Unternehmen auch die Produkte des Klägers aus dem Angebot nehmen. Die Vorgaben des Gerichts schreiben eBay vor, dass keine Produkte von LVMH mehr über die Plattform angeboten werden dürfen - egal ob es sich um Fälschungen oder Originale handelt. Ein Vertreter des Luxuswarenherstellers begrüßte die Entscheidung als wichtigen Schritt zum Schutz der Kreativität.

Im Jahr 2006 hatte LVMH die Auktionslisten von eBay analysiert. Dabei stellte man nach eigenen Angaben fest, dass gut 90 Prozent der angebotenen Artikel Nachahmungen waren. Der Mutterkonzern der Marken Louis Vuitton und Dior ist nicht der einzige Anbieter von Luxusgütern, der eBay beschuldigt, Fälschungen zu tolerieren. Den Herstellern sollen dadurch jährlich Schäden im zweistelligen Milliardenbereich entstehen.

Während LVMH die Entscheidung des Gerichts als Sieg feiert, sieht eBay das Urteil äußerst kritisch. Man werde in Revision gehen, vor allem weil man die Klage von LVMH als wettbewerbsbehindernd empfindet. Der Konzern versuche seine wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken zu schützen, ohne dabei Rücksicht auf die Interessen der Kundschaft und von legitimen Händlern zu berücksichtigen.

Tatsächlich könnte das Urteil der Pariser Handelsrichter weitreichende Folgen nach sich ziehen. Denn nach der Entscheidung wäre es anderen Markenherstellern künftig vielleicht ebenfalls möglich, den Verkauf ihrer Produkte einzuschränken. Dadurch könnte zum Beispiel der Vertrieb gebrauchter Waren über eBay der Vergangenheit angehören.
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