Telekom kann Preiserhöhungen nicht durchsetzen

Recht, Politik & EU Die Deutsche Telekom konnte sich mit ihrem Antrag auf höheren Gebühren für das Einmalentgelt für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) nicht durchsetzen. Die Bundesnetzagentur legte im Gegenteil sogar geringere Preise fest. Für die TAL wollte der Konzern zukünftig rund 50 Euro statt der bisherigen 36,19 Euro berechnen. Das lehnte die Bundesnetzagentur aber ab und setzte einen Preis von 35,70 Euro fest. Wird die Leitung per Line-Sharing auch für DSL genutzt, kostet die Schaltung ab dem 1. Juli einmalig 58,98 Euro. Die Telekom hatte hier eine Verteuerung von derzeit 60,82 Euro auf 84,18 Euro gefordert.

Die zur Zeit geltenden Einmalentgelte wurden von der Regulierungsbehörde 2007 befristet für ein Jahr festgelegt worden. Die kurze Laufzeit hatte den Zweck, den Verdi-Tarifabschluss 2007 und seine Auswirkungen bei einer Neufestlegung der Einmalentgelte berücksichtigen zu können.

Real habe der neue Tarifvertrag zu geringeren Ausgaben geführt. Es sei daher absolut unverständlich, dass die Telekom höhere Entgelte beantrage, hatte Rainer Lüddemann, Geschäftsführer vom Provider-Branchenverband BREKO kürzlich beanstandet.

Der Verband hatte für eine Reduzierung der einmaligen Entgelte plädiert. Es sah darin eine Maßnahme, die Anbieter mit einer eigenen Infrastruktur fördert. So sollte das Ungleichgewicht ausgeglichen werden, dass durch das niedrige IP-Bitstream-Entgelt zugunsten der Anbieter ohne eigenes Netz geschaffen wurde.
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