Viele Filesharer wegen Porno-Download abgemahnt

Internet & Webdienste Seit einigen Monaten geht die Anwaltskanzlei "kuw Rechtsanwälte" aus Regensburg gegen Filesharer vor, die in Tauschbörsen wie BitTorrent Pornofilme herunter- bzw. hochladen. Dass sich dies anscheinend zu einem lukrativen Geschäft für die Anwälte entwickelt hat, zeigen zahlreiche Berichte im Internet. Die Kanzlei vertritt die Interessen diverser Medienunternehmen, die hauptsächlich im Pornogeschäft aktiv sind. In einem uns vorliegenden Fall geht es um die Videorama GmbH aus Essen - ein Unternehmen, das sich selbst als "Hardcore Spezialist" bezeichnet. Die kuw Rechtsanwälte verschicken im Auftrag von Videorama unzählige Abmahnungen. Die Beschuldigten haben über das BitTorrent-Netzwerk einen oder mehrere Pornofilme heruntergeladen. Sie werden in der Abmahnung aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie Schadensersatz und Anwaltsgebühren zu zahlen.

Hier wird pro Film eine Pauschale von 250 Euro festgelegt, mit deren Zahlung alle Ansprüche abgegolten wären. Offenbar will man den Beschuldigten durch diese auf den ersten Blick niedrige Summe entgegen kommen und die Sache unkompliziert aus der Welt schaffen. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus: Ähnliche Fälle zeigen, dass die Klage vor einem Gericht in vielen Fällen fallengelassen wird und die gegnerische Partei auf den Kosten sitzen bleibt. Schlägt man eine niedrige Summe an, ist die Zahlungsmoral besser, vor allem wenn es um ein für viele unangenehmes Thema wie Pornografie geht.

Dass die kuw Rechtsanwälte diese Abmahnungen massenhaft verschicken, zeigen nicht nur die zahlreichen Berichte im Internet. Betrachtet man die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung, findet man dort einen Strichcode. Vermutlich dient er der schnellen Verarbeitung des Schreibens, sobald es unterschrieben zurückgekehrt ist.

Die Überwachung der Filesharing-Netzwerke übernimmt ein externes Unternehmen, das im Auftrag der Anwaltskanzlei arbeitet. Die Copy Right Solutions GmbH, so der Firmenname, speichert die IP-Adressen der "Raubkopierer" und übergibt diese den Anwälten. Anschließend wird eine Strafanzeige wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erstattet. Der ermittelte Internet-Provider wird dann von der Staatsanwaltschaft beauftragt, die Kontaktdaten des Anschlussinhabers herauszugeben. Grundsätzlich wird diese Person beschuldigt, auch wenn der Down- bzw. Upload von einer anderen Person durchgeführt wurde.

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Sollten die Beschuldigten die Abmahnung einfach ignorieren, drohen wesentlich höhere Gebühren. So belaufen sich die Kosten für einen einzelnen Film durchschnittlich auf 1200 Euro, wie einige Beispiele zeigen. Den größten Teil machen hier die Rechtsverfolgungskosten aus. Hinzu kommen der Schadenersatz sowie die Ermittlungskosten. Ignoriert man auch dieses Schreiben, kommt es in den meisten Fällen zu einer Vorladung vor Gericht. Beide Parteien werden angehört, der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. Im Internet findet man zahlreiche Beispiele, wonach die Klage fallengelassen wurde, aber auch der gegenteilige Ausgang wäre denkbar. Für den Beschuldigten könnten dann höhere Kosten entstehen, unter anderem durch den benötigten Anwalt.

Dass es sich beim illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, dürfte inzwischen jedem klar sein. Inzwischen hat die Industrie auch die nötigen Mittel in der Hand, um gegen die Filesharer vorzugehen. Ob das massenhafte Abmahnen zum gewünschten Erfolg führen wird, ist allerdings fraglich, denn den Ursprung des unerlaubt kopierten Materials beseitigt man damit nicht. Weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage findet man unter anderem auf Internetrecht-Rostock.de.

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