BKA: Polizei kann Skype-Gespräche nicht abhören
"Das stellt uns vor gravierende Probleme", sagte der Präsident des deutschen Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, gestern auf einer Tagung zum Thema Internetkriminalität in Wiesbaden. Skype ermöglicht es, kostenlose Telefongespräche über das Internet zu führen, egal in welchem Land die Teilnehmer leben.
Die Gespräche lassen sich besonders schwer abhören, da die Software die Gespräche in tausende kleine Pakete zerstückelt und dann über viele Router an ihr Ziel bringt. Im Vergleich zu normalen Telefongesprächen besteht zwischen den beiden Teilnehmern keine direkte Verbindung.
Da die Verschlüsselung nicht geknackt werden kann, sprechen sich Ermittlungsbehörden wie das BKA bereits seit geraumer Zeit für heimliche Online-Durchsuchungen aus. Die Gespräche könnten dann abgehört werden, bevor die Verschlüsselung aktiv wird. Allerdings sorgt dieses Vorgehen für viel Aufsehen unter den Bürgern und in der Politik.
Ziercke betonte auf der Tagung, dass er ein entsprechendes Gesetz sehr begrüßen würde. Er stellte nochmals klar, dass die Online-Durchsuchungen nur in Einzelfällen angewendet werden würden. Derzeit gibt es 230 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund. Nur in zwei bis 3 Fällen würde eine solche Maßnahme wirklich Sinn machen.
Die Gespräche lassen sich besonders schwer abhören, da die Software die Gespräche in tausende kleine Pakete zerstückelt und dann über viele Router an ihr Ziel bringt. Im Vergleich zu normalen Telefongesprächen besteht zwischen den beiden Teilnehmern keine direkte Verbindung.
Da die Verschlüsselung nicht geknackt werden kann, sprechen sich Ermittlungsbehörden wie das BKA bereits seit geraumer Zeit für heimliche Online-Durchsuchungen aus. Die Gespräche könnten dann abgehört werden, bevor die Verschlüsselung aktiv wird. Allerdings sorgt dieses Vorgehen für viel Aufsehen unter den Bürgern und in der Politik.
Ziercke betonte auf der Tagung, dass er ein entsprechendes Gesetz sehr begrüßen würde. Er stellte nochmals klar, dass die Online-Durchsuchungen nur in Einzelfällen angewendet werden würden. Derzeit gibt es 230 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund. Nur in zwei bis 3 Fällen würde eine solche Maßnahme wirklich Sinn machen.
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