Neue Maßnahmen gegen "Killerspiele" im Herbst
Darin wird unter anderem festgelegt, welche Medien von einer Indizierung betroffen sein können. Bisher betraf dies lediglich gewaltverherrlichende Spiele, zukünftig auch "gewaltbeherrschte". Die von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eingestuften Titel konnten nach einer Prüfung nicht mehr durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
Da es sich bei einer Indizierung aber um die wirksamste Methode handelt, um "Killerspiele" vom Markt zu verbannen, soll sich dies ändern. Ein derartiges Spiel soll zukünftig direkt nach den Kriterien der BPjM geprüft werden. Testkäufe sollen gewährleisten, dass die Verordnungen eingehalten werden. Bisher existierte für Testkäufe durch Minderjährige keine Rechtsgrundlage.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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