Bayern fordert Herstellungsverbot für Killerspiele
Er fordert vor allem ein "ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot virtueller Killerspiele im Strafgesetz mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder einer empfindlichen Geldstrafe". Seiner Meinung nach ist das bestehende Verbot verharmlosender und verherrlichender Gewaltdarstellungen wirklungslos, da es nicht auf Computerspiele zugeschnitten ist.
"Menschenverachtende, grausame Gewalttätigkeiten, bei denen der Spieler auch noch Pluspunkte dafür erhält, dass er seine Gegner auf möglichst grausame Weise zu Tode quält, gehören weder in Kinder- noch in Erwachsenenhände", sagte der Minister. Da das Verbot von Killerspielen ein Teil des Koalitionsvertrags sei, müsse es umgesetzt werden.
"Eine ganze Generation von Kindern und Jugendlichen droht gegenüber Gewalt abzustumpfen und durch sinkende schulische Leistungen für unsere Gesellschaft verloren zu gehen", so Herrmann.
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