"Bandbreitendieb" muss mit drei Jahren Haft rechnen

Internet & Webdienste Ein Jugendlicher aus Singapur hat sich schuldig bekannt, ohne Erlaubnis auf das WLAN-Netzwerk seines Nachbarn zugegriffen zu haben. Er soll im Januar verurteilt werden. Das Strafmaß steht noch nicht fest, ihm droht jedoch ein Gefängnisaufenthalt von bis zu drei Jahren. Der 17-Jährige hatte sich über das Funknetz eines Nachbarn Zugang zum Internet verschafft. Holt man sich dafür keine Erlaubnis ein, so gilt dies in Singapur als Missbrauch eines Computers. Die Höchststrafe beläuft sich auf drei Jahre Gefängnis und 10000 US-Dollar Geldstrafe.

Es ist das erste Mal, dass in Singapur jemand wegen eines derartigen Vergehens vor Gericht steht. Die Anwälte des Jugendlichen forderten eine minimale Strafe, was jedoch vom Gericht abgelehnt wurde. Um in Zukunft nicht wieder in derartige Schwierigkeiten zu geraten, erklärte sich der Angeklagte mit dem Vorschlag der Richter einverstanden, früher als üblich in den Wehrdienst einzutreten.
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