"Bandbreitendieb" muss mit drei Jahren Haft rechnen

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Somit kann man beruhigt den zugang des nachbarn mitbenutzen.
@yikrazuul: Dieser Meinung bin ich nicht! Nur weil die Tür vom Nachbarn aufsteht, hab ich nicht das Recht sein Haus zu betreten oder nur weil das Fahrrad vom Nachbarn nicht abgeschlossen ist, fahre ich jetzt mal ne Runde. Sicherlich ist es leichtsinnig aber ob das die unbefugte Benutzung rechtfertig ... wohl eher nicht. //ENDE __________ bedenke nur das du nur bewusst in die tür deines nachbarn eintreten kannst oder auch nur bewusst das fahrrad ausleihen kannst!! beim wlan verhält sich das anders. mit gängiger software / (komfort)einstellungen verbindent sich dein wlan automatisch auf offene netzwerke. viele anwender merken sowas nichteinmal ... also: wer offene "netzwerkdosen" an seine haustür anbringt, ist selber schuld! sichert euer wlan und gud is. wenn sich dann jemand zugang verschafft dann ist es wirklich bewusst und mit gewissen absichten die man ahnden muss. punkt ..
Gehts denen eigentlich noch gut? Aufs WLAN seines Nachbarn zuzugreifen ist doch wirklich nichts schlimmes, das macht doch jeder mal! Ich habe auch schon das völlig ungesicherte nachbarische WLAN benutzt, weil meines grad nicht ging und dafür bis zu 3 Jahre? Also mehr als eine Geldstrafe sollte es IMO dafür nicht geben.