Napster-Urteil: Kopierschutz nicht analog umgehen

Wirtschaft & Firmen Das Frankfurter Landgericht hat am 31. Mai 2006 entschieden, dass der Franzis Verlag seine Software "Napster DirectCut" nicht mehr vertreiben darf. Damit konnten die beim Musikdienst Napster heruntergeladenen WMA-Dateien mit DRM-Schutz in MP3s umgewandelt werden, die keinen Kopierschutz besaßen. Dazu hat man beim Abspielen der Dateien einfach das analoge Signal aufgenommen und anschließend wieder digitalisiert. Nun könnte man denken, dass das Gericht urteilte, dass die Software einen Kopierschutz umgeht und damit illegal ist. Doch das Digital Rights Management von Microsoft wurde nicht als wirksamer Kopierschutz anerkannt, sondern wurde nach der Auffassung des Richters zur Verwaltung der Dateien verwendet. Stattdessen verletzt der Franzis Verlag das Wettbewerbsrecht und muss seine Software vom Markt nehmen.

Napster DirectCut kostete im Handel 20 Euro und warb mit dem Spruch "Napster-Flatrate-Beschränkung einfach umgehen". Laut dem Richter motiviert die Software den Kunden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verletzten und dies verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Der Franzis Verlag behindert Napster bei der Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten.
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