Rundfunkbeitrag: Richter sehen keine "tendenziös linke" Schieflage
Politisch einseitig, zu teuer und von Intendanten verschwendet: Mit diesen Vorwürfen landete der Rundfunkbeitrag vor Gericht. Die Mannheimer Richter wiesen die Klage gegen den SWR ab. Das Gesamtprogramm zeige keinerlei evidente Defizite.
Das Gericht wies den Vorwurf mangelnder Ausgewogenheit zurück und erklärte die Abgabepflicht für verfassungsgemäß. Zur Begründung verwiesen die Richter auf die inhaltliche Breite des Programms. Der Rundfunk decke mit Angeboten in Fernsehen, Hörfunk und Mediatheken die Bereiche Information, Bildung, Kultur sowie Unterhaltung und Sport ab.
Evidente Defizite für die politische Meinungsbildung seien im Gesamtangebot nicht erkennbar, hieß es. Kritik an einzelnen Formaten rechtfertige daher keine Verweigerung der Beitragszahlung.
Neben der politischen Ausrichtung kritisierten die Kläger auch eine angebliche Verschwendung durch hohe Intendantengehälter. Wie Zeit berichtet, erklärte sich der Verwaltungsgerichtshof hierfür jedoch nicht zuständig. Die Finanzierungsstruktur beruhe auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und entziehe diese Frage der Prüfung durch Verwaltungsgerichte.
Das Mannheimer Gericht verzichtete darauf und äußerte Kritik an dieser Vorgabe. Der Vorsitzende Richter betonte, der Klageerfolg dürfe nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Beitragszahler abhängen. Gutachten könnten mehrere Tausend Euro kosten und stellten für viele Bürger eine erhebliche Hürde dar.
Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Den Klägern bleibt die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Die Beitragspflicht für ARD, ZDF und SWR bleibt damit vorerst bestehen.
Wie bewertet ihr das aktuelle Urteil zur Ausgewogenheit der öffentlich-rechtlichen Sender? Teilt eure Gedanken und diskutiert mit uns in den Kommentaren!
Download MediathekView - Öffentlich-rechtliche Inhalte im Überblick
Siehe auch:
Klage gegen Beitrag scheitert
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die Klagen von sieben Bürgern gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die Kläger hatten dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, konkret dem SWR, eine politisch einseitige, linke Berichterstattung vorgeworfen.Das Gericht wies den Vorwurf mangelnder Ausgewogenheit zurück und erklärte die Abgabepflicht für verfassungsgemäß. Zur Begründung verwiesen die Richter auf die inhaltliche Breite des Programms. Der Rundfunk decke mit Angeboten in Fernsehen, Hörfunk und Mediatheken die Bereiche Information, Bildung, Kultur sowie Unterhaltung und Sport ab.
Evidente Defizite für die politische Meinungsbildung seien im Gesamtangebot nicht erkennbar, hieß es. Kritik an einzelnen Formaten rechtfertige daher keine Verweigerung der Beitragszahlung.
Neben der politischen Ausrichtung kritisierten die Kläger auch eine angebliche Verschwendung durch hohe Intendantengehälter. Wie Zeit berichtet, erklärte sich der Verwaltungsgerichtshof hierfür jedoch nicht zuständig. Die Finanzierungsstruktur beruhe auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und entziehe diese Frage der Prüfung durch Verwaltungsgerichte.
Hohe Hürden für Kläger
Das Urteil bezieht sich auf eine Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Demnach ist der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn Sender ihren gesetzlichen Auftrag über längere Zeit gröblich verfehlen. Für einen entsprechenden Nachweis wären in der Regel kostenintensive Sachverständigengutachten erforderlich. Infografik Rundfunkgebühren: Wo ist der ÖRR noch gebührenfinanziert?
Das Mannheimer Gericht verzichtete darauf und äußerte Kritik an dieser Vorgabe. Der Vorsitzende Richter betonte, der Klageerfolg dürfe nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Beitragszahler abhängen. Gutachten könnten mehrere Tausend Euro kosten und stellten für viele Bürger eine erhebliche Hürde dar.
Jährliche Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat je Haushalt. Die Abgabe sichert den Sendern jährliche Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro, die in Betrieb, Programmproduktion und den Ausbau digitaler Angebote fließen.Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Den Klägern bleibt die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Die Beitragspflicht für ARD, ZDF und SWR bleibt damit vorerst bestehen.
Wie bewertet ihr das aktuelle Urteil zur Ausgewogenheit der öffentlich-rechtlichen Sender? Teilt eure Gedanken und diskutiert mit uns in den Kommentaren!
Download MediathekView - Öffentlich-rechtliche Inhalte im Überblick
Zusammenfassung
- VGH Mannheim wies sieben Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ab
- Vorwurf politischer Schlagseite beim SWR reichte dem Gericht nicht aus
- Programmvielfalt in TV, Hörfunk und Mediatheken galt als ausreichend
- Kritik an Intendantengehältern sei laut Gericht nicht verfahrensrelevant
- BVERWG verlangt bei schweren Mängeln teure Sachverständigengutachten
- Revision wurde nicht zugelassen, nur Beschwerde bleibt den Klägern
Siehe auch:
- Rundfunkbeitrag: Erhöhung soll überraschend gering ausfallen
- Immer mehr Länder stellen sich gegen Erhöhung des Rundfunkbeitrags
- Rundfunkbeitrag: Angeblich drastischer Erhöhungsplan durchgesickert
- Rundfunkbeitrag: Verfassungsgericht winkt Erhöhung um 86 Cent durch
- Weg frei für Erhöhung: Rundfunkbeitrag steigt ab August auf 18,36 Euro
Thema:
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen