Smart-Meter-Rollout stockt:
Netzagentur geht gegen 77 Betreiber vor
Die Bundesnetzagentur hat Verfahren gegen 77 Unternehmen eröffnet, die die gesetzlich vorgeschriebene Quote für den Einbau intelligenter Messsysteme für den Stromverbrauch, sogenannte Smart Meter, bislang nicht erfüllt haben.
Die eingeleiteten Verfahren richten sich zunächst gegen Unternehmen, die laut den vorliegenden Zahlen noch gar keinen Smart-Meter-Rollout gestartet haben. Betroffene Unternehmen erhalten im Rahmen einer Anhörung die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Bundesnetzagentur prüft diese Antworten, bevor über mögliche Zwangsgelder entschieden wird.
"Der Einbau von Smart Metern spielt eine zentrale Rolle für die Digitalisierung unseres Stromsystems", betonte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Er kündigte zugleich an, dass die Behörde die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben konsequent überwachen werde. Die Höhe von Zwangsgeldern soll demnach nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt werden und Faktoren wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen.
Die ersten Verfahren betreffen vor allem kleinere und mittelgroße Messstellenbetreiber, die die Quote von 20 Prozent bei Pflichteinbaufällen bislang nicht erreicht haben. Weitere Aufsichtsverfahren sollen in den kommenden Monaten folgen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Ausbauziele eingehalten werden.
Nach den gesetzlichen Vorgaben mussten zuständige Messstellenbetreiber bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent der relevanten Zähler mit modernen Messsystemen ausstatten. Langfristig sollen bis 2032 etwa 90 Prozent der Pflichteinbaufälle abgedeckt sein, inklusive weiterer Prüfungen, die auch Erzeugungsanlagen betreffen. Die Bundesnetzagentur wird die Einhaltung dieser Regelungen weiterhin eng verfolgen.
Siehe auch:
- Bundesnetzagentur eröffnet Verfahren gegen 77 säumige Unternehmen
- Bis Ende 2025 mussten 20 Prozent der Zähler als Smart Meter verbaut sein
- Betroffene Firmen haben bislang noch gar keinen Rollout gestartet
- Unternehmen können im Rahmen einer Anhörung Stellung dazu nehmen
- Klaus Müller betont die zentrale Rolle der Smart Meter für das Stromnetz
- Intelligente Messsysteme sind ein zentraler Baustein der Energiewende
- Bis 2032 sollen rund 90 Prozent der Pflichteinbaufälle abgedeckt sein
Es gibt klare Vorgaben
Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent der relevanten Stromzähler bei größeren Verbrauchern mit Smart Metern auszustatten. Nach Angaben der Behörde haben viele Unternehmen die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes noch nicht umgesetzt.Die eingeleiteten Verfahren richten sich zunächst gegen Unternehmen, die laut den vorliegenden Zahlen noch gar keinen Smart-Meter-Rollout gestartet haben. Betroffene Unternehmen erhalten im Rahmen einer Anhörung die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Bundesnetzagentur prüft diese Antworten, bevor über mögliche Zwangsgelder entschieden wird.
"Der Einbau von Smart Metern spielt eine zentrale Rolle für die Digitalisierung unseres Stromsystems", betonte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Er kündigte zugleich an, dass die Behörde die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben konsequent überwachen werde. Die Höhe von Zwangsgeldern soll demnach nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt werden und Faktoren wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen.
Die ersten Verfahren betreffen vor allem kleinere und mittelgroße Messstellenbetreiber, die die Quote von 20 Prozent bei Pflichteinbaufällen bislang nicht erreicht haben. Weitere Aufsichtsverfahren sollen in den kommenden Monaten folgen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Ausbauziele eingehalten werden.
Wichtig für die Energiewende
Intelligente Messsysteme gelten als zentraler Baustein der Energiewende. Sie ermöglichen eine bessere Transparenz über Ein- und Ausspeisungen im Stromnetz und erleichtern die Integration erneuerbarer Energien sowie steuerbarer Verbraucher wie Elektroautos oder Wärmepumpen. Außerdem sind sie Voraussetzung dafür, dass Verbraucher dynamische Stromtarife nutzen können.Nach den gesetzlichen Vorgaben mussten zuständige Messstellenbetreiber bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent der relevanten Zähler mit modernen Messsystemen ausstatten. Langfristig sollen bis 2032 etwa 90 Prozent der Pflichteinbaufälle abgedeckt sein, inklusive weiterer Prüfungen, die auch Erzeugungsanlagen betreffen. Die Bundesnetzagentur wird die Einhaltung dieser Regelungen weiterhin eng verfolgen.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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