Wir betrügen nicht! Tesla klagt gegen Behördenurteil zum Autopilot

Tesla wehrt sich juristisch gegen den Vorwurf der kalifornischen Verkehrsbehörde DMV, dass Tesla seinen Autopilot mit falschen Versprechen angepriesen hat. Der Konzern hält die Betrugs-Einstufung von Autopilot und Full-Self-Driving für verfassungswidrig und generell für faktisch falsch.
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Tesla klagt gegen kalifornische Behörde

Der US-Elektroautobauer hat Klage gegen das kalifornische Department of Motor Vehicles (DMV) eingereicht. Der Konzern ficht ein Urteil an, das ihm Falsch­werbung bei den Assistenzsystemen Autopilot und Full-Self-Driving (FSD) vorwirft. Laut Gerichtsdokumenten sieht sich Tesla zu Unrecht als Betrüger dargestellt.

Der Hersteller betont, dass Kunden in Werbung und Handbüchern klar darauf hingewiesen werden, dass die Autos nicht autonom fahren und die Systeme ständige menschliche Überwachung erfordern. Es sei unmöglich, die Funktionen zu nutzen, ohne Warnhinweise zu sehen. Tesla kritisiert zudem, das ursprüng­liche Urteil beruhe im Wesentlichen auf der Aussage eines einzelnen Rechtsprofessors, ohne Verbraucherzeugen anzuhören.


Eine Behörde hatte im Dezember entschieden, dass Tesla durch seine Produktbezeichnungen gegen kalifornisches Recht verstoßen habe. Das DMV hätte daraufhin theoretisch die Lizenzen für Herstellung oder Verkauf entziehen können.

Tesla passte nach dem Druck die Bewerbung an. Zwischenzeitlich hat der Hersteller die Bezeichnung seines Systems in Full Self-Driving (Supervised) geändert und das Vertriebsmodell angepasst. Kunden können die Funktion nicht mehr einmalig kaufen, sondern müssen ein Abonnement abschließen. Der Zusatz Supervised soll deutlicher machen, dass eine aktive Überwachung durch den Fahrer notwendig ist.

Millionenschwere Urteile

Der Rechtsstreit mit dem DMV ist nicht die einzige juristische Baustelle für den Konzern. Neben der Auseinandersetzung um die Bezeichnungen sieht sich das Unternehmen mit erheblichen finanziellen Risiken durch Unfallklagen konfrontiert. Ein US-Bezirksgericht bestätigte kürzlich ein Geschworenenurteil über 243 Millionen US-Dollar (rund 206 Millionen Euro) wegen eines tödlichen Unfalls, bei dem das Autopilot-System involviert war.

Geschichte des Tesla Autopilot

  • 2014
    Herbst 2014
    Erste Autopilot-Hardware wird verbaut: Kombination aus Kamera, Front-Radar und zwölf Ultraschallsensoren für eine 360-Grad-Umgebungserfassung.
  • 2015
    2015
    Tesla führt Autopilot als Fahrerassistenzsystem per Software-Update (Version 7.0) für bereits ausgerüstete Fahrzeuge ein.
  • 2016
    Oktober 2016
    Hardware-Generation 2: Tesla wechselt auf ein Nvidia-Drive-PX2-System mit mehreren Front- und Seitenkameras.
  • Aktuell
    Aktuell
    Das optionale Paket Full Self-Driving (Supervised) wird als Abo für 99 US-Dollar pro Monat angeboten, sofern das Fahrzeug über die nötige FSD-Hardware verfügt.
  • Aktuell
    Aktuell
    Autopilot-Funktionen sind weltweit auf mehr als sechs Millionen Fahrzeugen aktiv; die FSD-Software läuft in den USA auf rund zwei Millionen Autos.

Zusätzlich hat Tesla in der Vergangenheit mehrere Klagen außergerichtlich beigelegt, um langwierige Prozesse zu vermeiden. Laut einer Zusammenstellung von TheStreet (via Lowe Trial Lawyers) zahlte das Unternehmen in den letzten Jahren beträchtliche Summen:

  • 2023 in Kalifornien: Rund 8,9 Millionen Euro (10,5 Millionen US-Dollar) nach einem tödlichen Unfall mit einem Model X.
  • 2022 in Kalifornien: Rund 7 Millionen Euro (8,2 Millionen US-Dollar) nach einem Unfall mit Fußgängerbeteiligung.
  • 2021 in Kalifornien: Rund 6,4 Millionen Euro (7,5 Millionen US-Dollar) nach einem Auffahrunfall bei hoher Geschwindigkeit.

Haltet ihr die Klage gegen die Behörde für gerechtfertigt oder sind die Namen irreführend? Sollten Begriffe wie Autopilot strenger reguliert werden? Schreibt uns eure Meinung in die Kommentare!

Was wirft man Tesla konkret vor?
Der zentrale Vorwurf lautet, Tesla habe Verbraucher durch Begriffe wie "Autopilot" und "Full Self-Driving" in die Irre geführt. Klägeranwalt Brett Schreiber argumentierte, Elon Musk habe seit 2015 öffentlich behauptet, autonomes Fahren sei ein "gelöstes Problem" und die Autos seien sicherer als menschliche Fahrer - Aussagen, die bis heute nicht der Realität entsprächen.

Tatsächlich handelt es sich bei Autopilot und FSD um Assistenzsysteme auf SAE-Level 2, die permanente Aufmerksamkeit des Fahrers erfordern. Auch das kalifornische DMV kam im Dezember 2025 zu dem Schluss, dass Teslas Produktbezeichnungen fälschlicherweise Autonomie suggerierten und damit gegen geltendes Recht verstießen.
Wie reagiert Tesla auf die Vorwürfe?
Tesla hat mehrere Änderungen vorgenommen: Das Paket "Full Self-Driving" heißt jetzt "Full Self-Driving (Supervised)", und die Beschreibung wurde von "vollständig selbstfahrend" auf "mit minimaler Fahrereinwirkung" geändert. Zudem wurde der klassische Autopilot bei neuen Model 3 und Model Y im Januar 2026 gestrichen.

Parallel klagt Tesla gegen das kalifornische DMV und bezeichnet dessen Falschwerbe-Urteil als "faktisch falsch, rechtlich fehlerhaft und verfassungswidrig". Das Unternehmen argumentiert, es sei unmöglich gewesen, die Funktionen zu kaufen oder zu nutzen, ohne klare und wiederholte Hinweise auf die Überwachungspflicht des Fahrers zu sehen.
Droht Tesla ein Verkaufsverbot?
Das kalifornische DMV hätte nach seinem Falschwerbe-Urteil Teslas Hersteller- und Händlerlizenzen für bis zu 30 Tage aussetzen können. Da Tesla die geforderten Marketing-Änderungen bis zum 17. Februar 2026 umsetzte, wurde dieser Schritt jedoch nicht vollzogen. Die Behörde bestätigte, dass kein Lizenzentzug erfolgt.

Tesla klagt dennoch gegen das DMV-Urteil und beruft sich auf den Ersten Verfassungszusatz (Redefreiheit). Ob ein Verkaufsverbot in Zukunft erneut drohen könnte, hängt vom Ausgang dieses Verfahrens ab. Aktuell besteht keine unmittelbare Gefahr für den Verkauf von Tesla-Fahrzeugen in Kalifornien.
Läuft auch eine Sammelklage?
Ja, in Kalifornien ist parallel eine Sammelklage (Class Action) anhängig, in der Kunden Geld für FSD zurückfordern. Im August 2025 entschied US-Bezirksrichterin Rita Lin, dass Tesla sich dieser Klage stellen muss. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, Kunden systematisch über die tatsächlichen Fähigkeiten von Full Self-Driving getäuscht zu haben.

Sollte die Sammelklage Erfolg haben, könnten zahlreiche Tesla-Besitzer Anspruch auf Rückerstattungen oder Entschädigungen erhalten. Für Käufer, die FSD als Einmalpaket für bis zu 8.000 US-Dollar erworben haben, wäre das besonders relevant. Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit noch offen.
Zusammenfassung
  • Tesla klagt gegen die kalifornische Verkehrsbehörde DMV wegen Falschwerbung
  • Der Konzern hält die Einstufung als Betrug für verfassungswidrig
  • Kunden werden laut Tesla klar auf fehlende Autonomie hingewiesen
  • Das System heißt nun Full Self-Driving (Supervised) mit Abonnement
  • Das monatliche Abonnement kostet 99 US-Dollar, also etwa 84 Euro
  • Ein Geschworenenurteil sprach 243 Millionen US-Dollar Schadenersatz zu
  • Tesla legte mehrere Unfallklagen außergerichtlich mit hohen Summen bei

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