Tesla beugt sich Druck, verwendet in Kalifornien nicht länger "Autopilot"

Um einem Verkaufsverbot in seinem wichtigsten US-Markt zu ent­gehen, hat Tesla nachgegeben. Der Begriff Autopilot verschwindet ab sofort aus der kalifornischen Werbung. Das Ende des langen Rechtsstreits zwingt den Konzern zu deutlichen Anpassungen.
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Einigung mit kalifornischer Behörde

Tesla hat den Begriff Autopilot aus seinen Marketingmaterialien in Kalifornien entfernt, um einer drastischen Strafe der dortigen Verkehrsbehörde zuvorzukommen. Das Department of Motor Vehicles (DMV) hatte gedroht, dem Elektroautobauer die Händler- und Herstellerlizenz für 30 Tage zu entziehen, sollte das Unternehmen weiterhin Begriffe verwenden, die den Nutzern fälschlicherweise eine vollständige Autonomie der Fahrzeuge suggerieren. Mit dieser Maßnahme endet ein seit 2023 andauernder Rechtsstreit zwischen dem Konzern und dem Bundesstaat, der Tesla irreführende Werbung vorwarf.

Das DMV argumentierte, dass die Bezeichnungen Autopilot und Full Self-Driving die Fähigkeiten der Assistenzsysteme übertrieben darstellen. Die Behörde stufte die Terminologie als irreführend ein, da die Fahrzeuge technisch gesehen lediglich ein Level-2-System gemäß der SAE-Norm bieten. Um den Anforderungen der Behörde gerecht zu werden und den Geschäftsbetrieb im wichtigsten US-Markt nicht zu gefährden, kennzeichnet Tesla das fortschrittlichere System auf seiner Website nun explizit als Full Self-Driving (Supervised). Das Unternehmen stellt damit klar, dass auch bei Aktivierung der Software eine ständige Überwachung durch den Menschen hinter dem Lenkrad erforderlich ist.


Auswirkungen auf das Marketing

Wie unter anderem Bloomberg berichtet, hat Tesla die geforderten Korrekturen vorgenommen, um die Compliance mit den kalifornischen Verbraucherschutzgesetzen wiederherzustellen. Auch der San Francisco Chronicle bestätigt unter Berufung auf den DMV-Direktor Steve Gordon, dass Tesla die notwendigen Schritte eingeleitet hat.

Gordon hatte dem Unternehmen im Dezember ein Ultimatum gestellt, die irreführende Sprache binnen 90 Tagen zu ändern oder den Verkauf für einen Monat einzustellen. Ein solcher Verkaufsstopp hätte das Unternehmen empfindlich getroffen, zumal Elon Musk derzeit versucht, das Geschäft mit Robotaxis und dem sogenannten Cybercab massiv auszubauen.

Die juristische Auseinandersetzung in Kalifornien ist kein Einzelfall. Bereits im Jahr 2020 untersagte das Landgericht München I die Verwendung von Begriffen wie Autopilot oder volles Potenzial für autonomes Fahren in Deutschland, da diese eine nicht vorhandene technische Fähigkeit suggerierten. Technisch basieren Teslas Systeme fast ausschließlich auf Kameras und KI-Auswertung, ein Ansatz, den CEO Elon Musk als Tesla Vision bezeichnet. Viele Konkurrenten setzen hingegen auf eine Kombination aus Kameras, Radar und LiDAR-Sensoren, um eine höhere Redundanz und Sicherheit zu gewährleisten.

Die Kritik an den Systemen beschränkt sich nicht nur auf die Namensgebung. In einem Ranking von Consumer Reports landete das Assistenzsystem von Tesla im vergangenen Jahr lediglich auf dem achten Platz, noch hinter den Lösungen von traditionellen Herstellern wie Ford, General Motors und Mercedes-Benz.

Haltet ihr das Vorgehen der Behörden für überzogen oder war dieser Schritt für mehr Sicherheit längst überfällig? Wir sind gespannt auf eure Sichtweise in den Kommentaren.

Zusammenfassung
  • Tesla entfernt Begriff Autopilot aus Marketingmaterialien in Kalifornien
  • Kalifornische Behörde drohte mit 30-tägigem Lizenzentzug für Tesla
  • System wird nun als Full Self-Driving (Supervised) gekennzeichnet
  • Behörde warf Tesla irreführende Werbung seit 2023 vor
  • Auch in Deutschland untersagte ein Gericht 2020 ähnliche Bezeichnungen
  • Teslas Assistenzsystem landete bei Consumer Reports nur auf Platz acht
  • Elon Musk plant weiterhin Ausbau des Geschäfts mit autonomen Fahrzeugen

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