Bundeskartellamt eröffnet offizielles Verfahren gegen Temu
Das Bundeskartellamt hat jetzt offiziell ein Verfahren gegen die Onlinehandelsplattform Temu eingeleitet. Die Behörde will untersuchen, ob das chinesische Unternehmen unzulässige Vorgaben für Händler auf dem deutschen Marktplatz macht.
Behördenchef Andreas Mundt erklärte, man gehe dem Verdacht nach, dass Temu den Verkäufern Vorgaben für ihre Endpreise mache. Sollten sich diese Hinweise bestätigen, könnten solche Praktiken den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen und möglicherweise zu höheren Preisen auch außerhalb der Plattform führen.
Temu betreibt seit 2023 eine Handelsplattform in Deutschland, über die eine große Bandbreite an Produkten angeboten wird, von Kleidung über Elektronik bis hin zu Haushaltswaren. Das Unternehmen selbst tritt dabei nicht als Verkäufer auf, sondern bietet Händlern eine digitale Verkaufsfläche an. Kunden können die Plattform über die Website temu.com oder über die App "Temu: Shoppe wie Milliardäre" nutzen.
Auslöser des aktuellen Verfahrens ist unter anderem eine Beschwerde des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Der Verband hatte dem Bundeskartellamt Hinweise auf mögliche Eingriffe von Temu in die Preisgestaltung der Händler übermittelt. Die Bonner Behörde wird nun prüfen, ob die untersuchten Praktiken gegen deutsches oder europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen.
Temu äußerte sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen. Das Verfahren steht noch am Anfang, und ein konkretes Ergebnis ist derzeit offen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnten dem Unternehmen Auflagen oder Sanktionen drohen.
Siehe auch:
Verdacht auf Preisvorgaben
Ziel der Prüfung sei es, mögliche Wettbewerbsbeschränkungen zu identifizieren, die sich negativ auf Verbraucher auswirken könnten, teilte die Behörde mit. Den Angaben zufolge steht im Mittelpunkt des Verfahrens die Frage, ob Temu Einfluss auf die Preisgestaltung seiner Händler nimmt.Behördenchef Andreas Mundt erklärte, man gehe dem Verdacht nach, dass Temu den Verkäufern Vorgaben für ihre Endpreise mache. Sollten sich diese Hinweise bestätigen, könnten solche Praktiken den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen und möglicherweise zu höheren Preisen auch außerhalb der Plattform führen.
Temu betreibt seit 2023 eine Handelsplattform in Deutschland, über die eine große Bandbreite an Produkten angeboten wird, von Kleidung über Elektronik bis hin zu Haushaltswaren. Das Unternehmen selbst tritt dabei nicht als Verkäufer auf, sondern bietet Händlern eine digitale Verkaufsfläche an. Kunden können die Plattform über die Website temu.com oder über die App "Temu: Shoppe wie Milliardäre" nutzen.
Sanktionen möglich
Mit mehr als 100 Millionen monatlichen Nutzerinnen und Nutzern in Europa zählt Temu zu den größten Online-Marktplätzen. Nach Unternehmensangaben waren im ersten Halbjahr 2025 rund 115,7 Millionen Menschen in der EU monatlich auf der Plattform aktiv, davon rund 19,3 Millionen in Deutschland. Aufgrund dieser Reichweite wurde Temu im Mai 2024 von der EU-Kommission als "Very Large Online Platform" (VLOP) nach dem Digital Services Act eingestuft und unterliegt damit besonderen Transparenzpflichten.Auslöser des aktuellen Verfahrens ist unter anderem eine Beschwerde des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Der Verband hatte dem Bundeskartellamt Hinweise auf mögliche Eingriffe von Temu in die Preisgestaltung der Händler übermittelt. Die Bonner Behörde wird nun prüfen, ob die untersuchten Praktiken gegen deutsches oder europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen.
Temu äußerte sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen. Das Verfahren steht noch am Anfang, und ein konkretes Ergebnis ist derzeit offen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnten dem Unternehmen Auflagen oder Sanktionen drohen.
Zusammenfassung
- Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Temu wegen möglicher Preisabsprachen ein
- Behörde untersucht Verdacht auf unzulässige Preisvorgaben für Händler auf der Plattform
- Kartellamtschef Mundt befürchtet erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen durch Temus Praktiken
- Onlinehandelsplattform erreicht monatlich 19,3 Millionen deutsche Nutzerinnen und Nutzer
- Beschwerde des Handelsverbandes Deutschland führte zum kartellrechtlichen Verfahren
- Temu wurde im Mai 2024 von der EU als 'Very Large Online Platform' eingestuft
- Mögliche Auflagen oder Sanktionen drohen, falls sich die Vorwürfe bestätigen
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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