FSD-Lügen: Tesla droht in Frankreich eine Strafe von 50.000€ pro Tag

Frankreichs Behörden gehen gegen Tesla vor: Der zuletzt krisen­geschüttelte US-Elektroautobauer muss binnen vier Monaten "irre­führende Geschäftspraktiken" bezüglich seiner Autopilot-Funktionen einstellen oder hohe Geldstrafen zahlen.
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Frankreich setzt Tesla unter Druck

Die französische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde Directorate-General for Competition, Consumer Affairs and Fraud Prevention (DGCCRF) hat Tesla ein Ultimatum gestellt: Der US-Elektroautobauer muss innerhalb von vier Monaten "irreführende Geschäftspraktiken" einstellen oder mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Im Mittelpunkt der Kritik steht ein durchaus altbekannter Vorwurf, nämlich die Vermarktung der teilautonomen Fahrfunktionen, die Tesla als "vollautonomes Fahren" bewirbt, obwohl die Technologie diese Versprechungen nicht erfüllt.

Die Untersuchung der französischen Behörde begann bereits 2023 und wurde diese Woche abgeschlossen. Die DGCCRF stellte dabei mehrere Verstöße fest, die Verbraucher benachteiligen und gegen geltendes Recht verstoßen. Wie Reuters und Le Monde berichten, sind die Vorwürfe der französischen Behörden weitreichend und betreffen nicht nur Autopilot und Co.

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Die Behörde kritisierte insbesondere "irreführende Geschäftspraktiken bezüglich der vollautonomen Fahrfähigkeiten von Tesla-Fahrzeugen, der Verfügbarkeit bestimmter Optionen und Fahrzeugrücknahmeangebote". Zudem bemängelte sie Verzögerungen bei der Rückerstattung stornierter Bestellungen, fehlende Informationen zum Lieferort und unvollständige Kaufverträge.

Tesla-Fahrzeuge operieren derzeit auf Level zwei der Fahrzeugautonomie, was eine kontinuierliche Überwachung durch den Fahrer erfordert und keine "vollständige" selbstfahrende Fähigkeit darstellt. Wie Tesla selbst auf seiner Website angibt, sind Autopilot und Full Self-Driving (Supervised) "für die Verwendung mit einem vollständig aufmerksamen Fahrer gedacht, der die Hände am Lenkrad hat und jederzeit bereit ist, die Kontrolle zu übernehmen".

Die DGCCRF stellte aber dennoch fest, dass Tesla französische Verbraucher bei der Vermarktung seiner sogenannten "vollautonomen Fahrfunktion" irregeführt hat. Die Behörde erklärte, dass sich die irreführenden Geschäftspraktiken vornehmlich auf Behauptungen über die vollautonomen Fahrfähigkeiten von Tesla-Fahrzeugen beziehen - Fähigkeiten, die in Frankreich oder Europa weder rechtlich erlaubt noch technisch zuverlässig sind.

Tesla hat nun vier Monate Zeit, seine Geschäftspraktiken in Frankreich vollständig an die nationalen Verbraucherschutzgesetze anzupassen. Sollte das Unternehmen nicht handeln, drohen finanzielle Strafen in Höhe von 50.000 Euro pro Tag, bis entsprechende Korrekturmaßnahmen umgesetzt sind.

Für Tesla bedeutet das nichts Gutes, denn der einstige Branchenprimus musste in Europa außerdem fünf Monate in Folge dramatisch einbrechende Zahlen hinnehmen. Das nimmt den Vorwürfen der DGCCRF indirekt etwas den Schrecken: So mag Tesla zwar die Kunden täuschen - viele davon gibt es aber ohnehin nicht mehr.

Was haltet ihr von Teslas Vermarktung seiner Autopilot-Funktionen? Findet ihr die Bezeichnung "Full Self-Driving" irreführend oder angemessen für die tatsächlichen Fähigkeiten? Teilt eure Meinung in den Kommentaren mit uns!

Zusammenfassung
  • Französische Behörde DGCCRF gibt Tesla vier Monate zur Korrektur
  • Vorwurf der irreführenden Vermarktung von Autopilot als vollautonomes Fahren
  • Bei Nichteinhaltung drohen tägliche Strafen von 50.000 Euro
  • Tesla-Fahrzeuge erreichen nur Level 2 der Fahrzeugautonomie
  • Kritik auch an Rückerstattungspraxis und unvollständigen Kaufverträgen
  • Teslas Marktposition in Europa durch fünf Monate sinkende Verkaufszahlen geschwächt

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