Bundesrat beschließt endlich höhere Internet-Mindestgeschwindigkeit

Der Bundesrat hat den Weg für eine verbesserte Mindestversorgung im Internet freigemacht. Beschlossen wurde jetzt die Anhebung der Min­dest­bandbreiten, um die "digitale Teilhabe" zu fördern. Was bedeutet das für Verbraucher und wann tritt die Änderung in Kraft?
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Schnelleres Surfen als Grundrecht

Der Bundesrat hat einer lang diskutierten Novelle zugestimmt, die die Mindeststandards für Internetanschlüsse in Deutschland endlich anhebt. Die garantierte Mindestgeschwindigkeit im Download steigt von 10 auf 15 Mbit/s, während im Upload eine Steigerung von 1,7 auf 5 Mbit/s erfolgt. Diese Anpassung sollen bis spätestens Anfang 2025 umgesetzt werden.

Mehr Leistung, höhere Kosten?

Allerdings geht mit der Leistungssteigerung auch eine Preisanpassung einher: Der monatliche Grundversorgungspreis wird auf etwa 35 Euro angehoben. Unabhängig von dem höheren Preis gibt es weiterhin Kritik für die Neuregelung - denn sie geht vielen nicht weit genug.


Wie Heise berichtet, sieht Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, die Anpassung der Mindestversorgung als einen dynamischen Prozess, vergleichbar mit dem Mindestlohn. Man wird sich in Stufen herantasten und regelmäßig die Grenzen hochsetzen.

Die meisten haben mehr, aber niemand soll darunterfallen!
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur betont, dass von dieser Neuregelung nicht nur Einzelpersonen, sondern insbesondere Mehrpersonenhaushalte profitieren werden. Die erhöhten Bandbreiten sollen eine flexiblere Nutzung ermöglichen, sei es für Videokonferenzen, Online-Learning oder die gleichzeitige Verwendung mehrerer Endgeräte. Die Behörde verspricht zudem, die Standards regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Rechtlicher Rahmen und praktische Umsetzung

Die Neuregelung basiert auf dem Telekommunikationsgesetz, das seit Dezember 2021 einen Rechtsanspruch auf eine Mindestversorgung garantiert. Die Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen allerdings, dass bislang nur wenige Bürger von diesem Recht Gebrauch gemacht haben. Bis September 2024 gingen 6187 Eingaben über mögliche Unterversorgungen ein, von denen erst vier Fälle zu einer Verpflichtung von Providern führten. Infografik Breitband: So zufrieden sind die Deutschen mit ihrem InternetBreitband: So zufrieden sind die Deutschen mit ihrem Internet Die Behörde geht davon aus, dass etwa 1,8 Millionen Adressen in Deutschland als "leitungsgebunden potenziell unterversorgt" gelten. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber früheren Schätzungen. Um den Prozess für Betroffene zu erleichtern, hat die Bundesnetzagentur kürzlich ein vereinfachtes Kontaktformular online gestellt.

Kritische Stimmen

Trotz der Verbesserungen gibt es auch kritische Stimmen. Einige Experten bezeichnen die neuen Mindestgeschwindigkeiten als unzureichend für die heutigen Anforderungen an die Internetnutzung. Die Bundesnetzagentur betont jedoch, dass es sich um eine Untergrenze handelt und viele Nutzer bereits höhere Bandbreiten zur Verfügung haben.

Was ändert sich konkret?
Ab Anfang 2025 steigt die garantierte Mindestgeschwindigkeit im Download von 10 auf 15 Mbit/s und im Upload von 1,7 auf 5 Mbit/s. Diese Anpassung gilt bundesweit für alle Internetanschlüsse.

Der monatliche Grundversorgungspreis wird auf etwa 35 Euro angehoben. Die Bundesnetzagentur wird die Standards regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Wie kann ich mein Recht einfordern?
Bei Verdacht auf Unterversorgung können Betroffene sich direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Die Behörde hat dafür ein vereinfachtes Kontaktformular online gestellt.

Bislang haben erst wenige Bürger von diesem Recht Gebrauch gemacht. Bis September 2024 gingen 6187 Eingaben ein, von denen vier Fälle zu einer Verpflichtung von Providern führten.
Reichen die neuen Standards aus?
Experten bewerten die neuen Mindestgeschwindigkeiten teilweise als zu niedrig für moderne Internetanwendungen. Die Bundesnetzagentur betont jedoch, dass es sich um eine absolute Untergrenze handelt.

Die meisten Nutzer verfügen bereits über höhere Bandbreiten. Die Mindestversorgung soll lediglich eine Grundversorgung sicherstellen und wird regelmäßig an technische Entwicklungen angepasst.
Was kostet die Grundversorgung?
Der monatliche Grundversorgungspreis wird auf etwa 35 Euro festgelegt. Diese Preisanpassung erfolgt parallel zur Erhöhung der Mindestbandbreiten.

Die Bundesnetzagentur vergleicht diese Entwicklung mit dem Mindestlohn - es handelt sich um einen dynamischen Prozess, der regelmäßig überprüft und angepasst wird.
Wann tritt die Änderung in Kraft?
Die neuen Mindeststandards sollen ab Anfang 2025 umgesetzt werden, spätestens aber bis August 2025. Die Anpassung basiert auf dem Telekommunikationsgesetz, das seit Dezember 2021 gilt.

Provider haben bis dahin Zeit, ihre Infrastruktur entsprechend anzupassen und die höheren Bandbreiten bundesweit zur Verfügung zu stellen.
Was bringt die Zukunft?
Die Bundesnetzagentur plant, die Mindeststandards regelmäßig zu überprüfen und an die technische Entwicklung anzupassen. Eine weitere Erhöhung der Mindestbandbreiten in den kommenden Jahren ist wahrscheinlich.

Ziel ist es, die digitale Teilhabe aller Bürger langfristig sicherzustellen und mit den steigenden Anforderungen an die Internetnutzung Schritt zu halten.
Was haltet ihr von den neuen Mindeststandards für Internetanschlüsse? Sind 15 Mbit/s im Download ausreichend für eure Bedürfnisse oder seht ihr Nachbesserungsbedarf? Teilt eure Erfahrungen und Meinungen in den Kommentaren!

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Zusammenfassung
  • Der Bundesrat stimmt der Anhebung der Mindestbandbreiten für Internet zu
  • Download steigt auf 15 Mbit/s, Upload auf 5 Mbit/s bis Anfang 2025
  • Monatlicher Grundversorgungspreis erhöht sich auf etwa 35 Euro
  • Bundesnetzagentur sieht Anpassung als dynamischen Prozess an
  • Etwa 1,8 Millionen Adressen gelten als potenziell unterversorgt
  • Kritiker bezeichnen neue Mindestgeschwindigkeiten als unzureichend
  • Vereinfachtes Kontaktformular für Betroffene online gestellt


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