Google-Zerschlagung durchgerechnet:
So viel ist Chrome wert
Angesichts der drohenden Zwangs-Aufspaltung des Suchmaschinenkonzerns Google werden bereits mögliche Szenarien durchgespielt. Im Zuge dessen wurde nun auch der Wert, den der Browser Chrome als eigenständige Firma bekommen könnte, durchgerechnet.
Bereits im August 2023 urteilte der US-Bundesrichter Amit Mehta, dass Google mit seiner Suchmaschine und seinen Werbeanzeigen gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Das Verfahren, das noch unter der Trump-Administration begann und unter Präsident Biden fortgesetzt wurde, zielt darauf ab, Googles Geschäftspraktiken grundlegend zu verändern.
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Die Justizbehörden schlagen neben einer Abspaltung des Chrome auch vor, dass Google verpflichtet wird, Daten und Suchergebnisse zu lizenzieren sowie Websites mehr Kontrolle darüber zu geben, wie ihre Inhalte in KI-Trainings genutzt werden können. Weiterhin soll Google sein Android-Betriebssystem von anderen Diensten wie dem Play Store entkoppeln.
Google kritisiert die Pläne hingegen scharf. Lee-Anne Mulholland, verantwortlich für regulatorische Angelegenheiten, erklärte, die Vorschläge der Justiz gingen "weit über die rechtlichen Fragen hinaus" und würden Verbrauchern sowie Entwicklern schaden. Aber auch unabhängige Experten sind skeptisch, ob ein Verkauf von Chrome die Wettbewerbsprobleme lösen könnte. Fraglich ist auch, ob überhaupt ein Käufer gefunden werden kann, der in der Lage ist, die damit verbundenen Voraussetzungen zu erfüllen.
Download Google Chrome - Schneller und sicherer Browser
Siehe auch:
Ein Milliarden-Geschäft
Dies bietet sich primär an, weil eine Herauslösung von Chrome aus dem Unternehmen aktuell konkret von der US-Justiz diskutiert wird. Ziel dessen ist es, Googles marktbeherrschende Stellung im Suchmaschinen- und Online-Werbemarkt zu begrenzen. Laut Analysten könnte Chrome, mit seinen über drei Milliarden aktiven Nutzern monatlich, einen Verkaufspreis von 15 Milliarden bis 20 Milliarden Dollar erzielen, berichtete die US-Nachrichtenagentur Bloomberg.Bereits im August 2023 urteilte der US-Bundesrichter Amit Mehta, dass Google mit seiner Suchmaschine und seinen Werbeanzeigen gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Das Verfahren, das noch unter der Trump-Administration begann und unter Präsident Biden fortgesetzt wurde, zielt darauf ab, Googles Geschäftspraktiken grundlegend zu verändern.
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Die Justizbehörden schlagen neben einer Abspaltung des Chrome auch vor, dass Google verpflichtet wird, Daten und Suchergebnisse zu lizenzieren sowie Websites mehr Kontrolle darüber zu geben, wie ihre Inhalte in KI-Trainings genutzt werden können. Weiterhin soll Google sein Android-Betriebssystem von anderen Diensten wie dem Play Store entkoppeln.
Wirkung fraglich
Chrome ist weltweit der am häufigsten genutzte Browser und ein zentraler Bestandteil von Googles Werbegeschäft. Durch die Integration mit Diensten wie der Suchmaschine und KI-Tools wie Gemini nutzt Google den Browser, um Nutzerdaten zu sammeln und gezielt Werbung zu schalten. Ein Verkauf würde Googles Kontrolle über wichtige Datenströme erheblich reduzieren.Google kritisiert die Pläne hingegen scharf. Lee-Anne Mulholland, verantwortlich für regulatorische Angelegenheiten, erklärte, die Vorschläge der Justiz gingen "weit über die rechtlichen Fragen hinaus" und würden Verbrauchern sowie Entwicklern schaden. Aber auch unabhängige Experten sind skeptisch, ob ein Verkauf von Chrome die Wettbewerbsprobleme lösen könnte. Fraglich ist auch, ob überhaupt ein Käufer gefunden werden kann, der in der Lage ist, die damit verbundenen Voraussetzungen zu erfüllen.
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Zusammenfassung
- US-Justiz erwägt Abspaltung von Chrome aus Google-Konzern
- Chrome als eigenständige Firma könnte 15-20 Milliarden Dollar wert sein
- Ziel ist die Begrenzung von Googles Marktmacht im Such- und Werbemarkt
- Gericht urteilte: Google verstößt gegen Kartellrecht
- Justizbehörden fordern Lizenzierung von Daten und Suchergebnissen
- Chrome ist zentraler Bestandteil von Googles Werbegeschäft
- Google kritisiert Pläne als schädlich für Verbraucher und Entwickler
Siehe auch:
Thema:
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