US-Justizministerium: Google soll Chrome verkaufen, Android auch?

Das US-Justizministerium will Google zerschlagen. Die Behörde hat den im Kartellverfahren gegen den Internetkonzern zuständigen Richter aufgefordert, Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wettbewerbs festzulegen. Dazu schlägt die Regierung den Verkauf von Chrome vor.
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Richter soll Google in die Zange nehmen

Im Vorfeld waren die Pläne des US-Justizministeriums bereits an die Öffentlichkeit gelangt, doch jetzt hat die Behörde es offiziell gemacht. Geht es nach dem US Department of Justice (DOJ), muss Google seinen dominierenden Webbrowser Chrome abspalten und an Dritte verkaufen. Außerdem soll die Abspaltung von Android ebenfalls geprüft werden.

In seinen gestern Abend beim US-Bezirksgericht für Washington, DC eingereichten Dokumenten macht das Justizministerium der Vereinigten Staaten konkrete Vorschläge dazu, wie auf die von dem Gericht getroffene Feststellung, dass Google tatsächlich ein illegales Monopol im Bereich der Websuche und der Online-Werbevermarktung über Suchmaschinen innehat, reagiert werden sollte.

Abspaltung von Android ebenfalls auf dem Tisch

Das DOJ listet eine Reihe von Forderungen, die das Gericht Google nun auferlegen soll, die von dem Verbot bestimmter Abkommen mit Drittfirmen bis hin zu einer Art Zerschlagung des Konzerns reichen. Die Behörde besteht erneut darauf, dass Google Chrome abgespalten werden müsse, weil man darin einen der wichtigsten Zugangspunkte zum Web sieht, über den Google seine Marktmacht illegal ausnutzt.


Auch die Abspaltung von Android wird erneut als mögliche Option für die Wiederherstellung des Wettbewerbs genannt, aber bisher nicht direkt gefordert. Stattdessen soll diese Maßnahme als zusätzliche Option dienen können, falls sich mit den anderen von DOJ geforderten Schritten keine Normalisierung des Wettbewerbs erzielen lässt.

Keine Exklusiv-Deals mehr mit Apple & Co

Die US-Regierung fordert über das Justizministerium außerdem, dass Google kein Geld mehr an Drittfirmen wie Apple oder andere Smartphone-Hersteller zahlen soll, um die Verwendung von Google als Standard-Suchmaschine auf ihren Geräten zu erreichen. Hinzu kommt, dass Google seine eigene Suchmaschine bei anderen hauseigenen Diensten und Angeboten wie YouTube nicht mehr bevorzugt verwenden soll.

Weiterhin soll Google konkurrierenden Firmen eine Möglichkeit zum Zugriff auf seinen Suchmaschinenindex zu geringfügigen Kosten und in dauerhafter Form zur Verfügung stellen. Zusätzlich soll Google seine Suchergebnisse an Dritte syndizieren, also auch anderen Suchmaschinenanbietern zur Verfügung stellen.

Google soll Opt-Out für KI-Zusammenfassungen bieten

Eine weitere Maßnahme soll sein, dass sich Website-Betreiber ohne Auswirkungen auf ihr Ranking in den Suchergebnissen von Google von der Erfassung ihrer Inhalte für die Erstellung der neu eingeführten KI-Zusammenfassungen von Suchergebnissen abmelden können. Google reagierte bereits äußerst allergisch auf die vom US-DOJ geforderten Maßnahmen gegen seine richterlich bescheinigte Monopolstellung.

Das US-Justizministerium wird jetzt bis März noch einmal eine überarbeitete Version seiner Forderungen vor Gericht einreichen, bevor dann im April für rund zwei Wochen Gerichtsverhandlungen erfolgen. Der zuständige Richter muss nun entscheiden, was er für den besten Weg zur Wiederherstellung des Wettbewerbs hält.

Die Verhandlungen um die Maßnahmen gegen Googles marktbeherrschende Stellung werden bereits unter der neuen Trump-Regierung erfolgen. Allerdings geht das Verfahren auf die erste Amtszeit von Trump zurück, weshalb der Konzern wohl auch durch den im Januar erfolgenden Regierungswechsel der Verfolgung durch die US-Behörden nicht ganz entgehen wird.

Zusammenfassung
  • US-Justizministerium fordert Verkauf von Chrome und evtl. Android
  • Die Behörde will Googles Monopol im Suchmaschinen- und Werbemarkt brechen
  • Verbot von Zahlungen für Google als Standard-Suchmaschine gefordert
  • Zugang zum Suchindex und Syndizierung der Ergebnisse für Dritte
  • Opt-out-Möglichkeit für Webseiten bei KI-Zusammenfassungen
  • Gerichtsverhandlungen im April 2025 unter neuer Trump-Regierung
  • Richter entscheidet über Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wettbewerbs



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