Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen 2019 war rechtswidrig
Die Versteigerung von Mobilfunk-Frequenzen im Jahr 2019, die dem Bund Milliardeneinnahmen brachte, war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden. Hauptverantwortlich für die Probleme war der damals zuständige Minister Andreas Scheuer (CSU).
Diensteanbieterverpflichtung bedeutet, dass die Netzbetreiber verpflichtet werden, Kapazitäten in ihrer Infrastruktur auch an Provider ohne eigenes Netz zu vermieten. Auf dieser Grundlage haben diverse Discounter und andere Anbieter ihre Mobilfunk-Produkte aufgebaut. Die Bundesnetzagentur förderte dies bisher, um den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt zu stärken.
Bei der 2019er-Auktion spielte dieses Prinzip hingegen nur noch eine untergeordnete Rolle und die Auflagen drehten sich vor allem um Ausbauziele. Wie das Gericht zum Ende des jahrelangen Verfahrens nun feststellte, war dafür eine politische Einflussnahme auf die Arbeit der Bundesnetzagentur "in erheblicher Weise" verantwortlich - und das ist schlicht rechtswidrig.
"Hierfür ist nicht erforderlich, dass das Mitglied tatsächlich befangen war. Es reicht der 'böse Schein'", so das Gericht. In der Folge muss die Festsetzung der Auflagen neu aufgerollt werden. Die Bundesnetzagentur muss also konkret die früheren Anträge der Kläger auf eine Fortsetzung der Diensteanbieterverpflichtung erneut prüfen und dabei von formalen Aspekten und ohne die Beeinflussung durch Spitzenvertreter der Politik vorgehen. Es kann also sein, dass dadurch bald kleinere Provider einfacher 5G-Mobilfunkdienste anbieten können.
Siehe auch:
Einflussnahme aus der Union
Gegen die Umsetzung der Auktion, bei der letztlich Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica und Drillisch/1&1 insgesamt 6,6 Milliarden Euro für 5G-Frequenzen ausgaben, hatten die kleineren Anbieter EWE TEL GmbH und Freenet AG geklagt. Diese fühlten sich vor allem deshalb benachteiligt, weil bei der Ausgestaltung der Auflagen für die Frequenznutzung, die sogenannte Diensteanbieterverpflichtung kaum noch eine Rolle spielte.Diensteanbieterverpflichtung bedeutet, dass die Netzbetreiber verpflichtet werden, Kapazitäten in ihrer Infrastruktur auch an Provider ohne eigenes Netz zu vermieten. Auf dieser Grundlage haben diverse Discounter und andere Anbieter ihre Mobilfunk-Produkte aufgebaut. Die Bundesnetzagentur förderte dies bisher, um den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt zu stärken.
Bei der 2019er-Auktion spielte dieses Prinzip hingegen nur noch eine untergeordnete Rolle und die Auflagen drehten sich vor allem um Ausbauziele. Wie das Gericht zum Ende des jahrelangen Verfahrens nun feststellte, war dafür eine politische Einflussnahme auf die Arbeit der Bundesnetzagentur "in erheblicher Weise" verantwortlich - und das ist schlicht rechtswidrig.
Auflagen noch mal prüfen
Denn die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur muss eine unabhängige Entscheidung auf Basis der objektiven Gegebenheiten treffen können. Das ist aber nicht möglich, wenn drei Personen - neben Scheuer auch der damalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und der damalige Chef des Bundeskanzleramts Helge Braun (CDU) - maßgeblich beteiligt sind, die Besorgnis der Befangenheit geben."Hierfür ist nicht erforderlich, dass das Mitglied tatsächlich befangen war. Es reicht der 'böse Schein'", so das Gericht. In der Folge muss die Festsetzung der Auflagen neu aufgerollt werden. Die Bundesnetzagentur muss also konkret die früheren Anträge der Kläger auf eine Fortsetzung der Diensteanbieterverpflichtung erneut prüfen und dabei von formalen Aspekten und ohne die Beeinflussung durch Spitzenvertreter der Politik vorgehen. Es kann also sein, dass dadurch bald kleinere Provider einfacher 5G-Mobilfunkdienste anbieten können.
Zusammenfassung
- Versteigerung von 5G-Frequenzen 2019 war rechtswidrig
- Verwaltungsgericht Köln urteilte gegen die Auktionsdurchführung
- Hauptverantwortlich war der CSU-Minister Andreas Scheuer
- Kleinere Anbieter EWE Tel und Freenet hatten Klage eingereicht
- Diensteanbieterverpflichtung wurde bei Auktion vernachlässigt
- Politische Einflussnahme auf Bundesnetzagentur kritisiert
- Neuprüfung der Auflagen durch Bundesnetzagentur angeordnet
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