5G-Streit: Scheuer soll Frequenzvergabe politisch gesteuert haben

Ein Rechtsstreit zweier Mobilfunkanbieter mit der Bundesregierung könnte den Markt demnächst noch einmal deutlich aufmischen - und günstigere Preise für die Kunden bringen. Vor allem aber droht eine peinliche Situation für die Bundesnetzagentur.
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Ein Termin vor fünf Jahren

Am Verwaltungsgericht Köln begann jetzt die Verhandlung zu einer Angelegenheit, die nun schon fünf Jahre zurückliegt. Ein entscheidendes Datum ist hier der 10. Juli 2018. Wie so oft, können sich mehrere vorgeladene Zeugen nicht mehr so recht an den Tag erinnern. Sehr wohl aber die Kläger der Unternehmen EweTel und Freenet, wie aus einem Bericht der Wirtschaftswoche hervorgeht.

An dem fraglichen Tag gab es ein Treffen zwischen Vertretern der Mobilfunk-Provider ohne eigenes Netz und der Bundesnetzagentur. Solche Meetings finden durchaus regelmäßig statt, sodass es durchaus glaubhaft ist, wenn man sich Jahre später nicht mehr an einen konkreten Termin erinnert - anders eben, als wenn das Datum mit schwerwiegenden Folgen verbunden ist.


Bei EweTel und Freenet hat man noch im Kopf, wie der damalige Abteilungsleiter der Bundesnetzagentur für die Frequenzvergaben, Rüdiger Hahn, davor warnte, genau auf die Wortlaute beim Mobilfunkgipfel der Bundesregierung zu achten. Geladen hatte der damalige Verkehrs- und Infrastruktur-Minister Andreas Scheuer.

Ministerium greift ein

Scheuer seit es rund um den Gipfel vor allem darum gegangen, dass die Netzbetreiber endlich zahlreiche Funklöcher in der Mobilfunk-Versorgung stopfen. Als Ausgleich sollte es "investitionsfördernde Rahmenbedingungen" geben. Was folgte, ist nach Darstellung der Kläger vor Gericht der erste Fall, in der sich das Ministerium in die Ausgestaltung der Richtlinien zur Frequenzvergabe einmischte, die von der Bundesnetzagentur eigentlich autonom auf rein fachlicher Basis festgelegt werden sollten.

Das Entgegenkommen soll konkret bedeutet haben, dass die Netzbetreiber keine neuen Diensteanbieterverpflichtungen auferlegt bekamen. Solche besagen, dass die Eigner der Infrastrukturen verpflichtet sind, Providern ohne eigenes Netz zu bestimmten Konditionen Kapazitäten zu vermieten. Dies soll nämlich dazu führen, dass der Wettbewerb im Mobilfunk intensiver und die Preise für die Verbraucher möglichst gering sind.

Zusammenfassung
  • Rechtsstreit zweier Mobilfunkanbieter mit der Bundesregierung könnte Markt aufmischen
  • Verwaltungsgericht Köln verhandelt über eine Angelegenheit, die fünf Jahre zurückliegt
  • Entscheidendes Datum ist der 10. Juli 2018, an den sich Zeugen kaum erinnern
  • Kläger EweTel und Freenet erinnern sich an Warnung der Bundesnetzagentur
  • Treffen zwischen Mobilfunk-Providern ohne eigenes Netz und der Bundesnetzagentur
  • Minister Andreas Scheuer wollte Funklöcher in der Mobilfunk-Versorgung schließen
  • Ministerium mischte sich in Richtlinien zur Frequenzvergabe ein, was Kläger kritisieren

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