Klage gegen Bahn: Bahncard-Kündigungsfrist verstößt gegen Recht
Verbraucherschutzgesetze regeln klar: Nach der Vertragslaufzeit muss eine Kündigung innerhalb von vier Wochen möglich sein. Doch die Bahn sieht sich von dieser Regel ausgenommen und verlängert Bahncards um ein Jahr. Verbraucherschützer klagen jetzt.
Nachdem sich das Unternehmen geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Vertragsbedingungen anzupassen, hatten die Verbraucherschützer Klage erhoben. Jetzt vermelden diese einen Teilerfolg, ohne dass sich Richter mit dem Fall befassen mussten. Das Unternehmen gibt mittlerweile seine Kündigungsfristen für das Bahncard-Abo mit vier Wochen zum Monatsende an. Die Verbraucherschutzzentrale Thüringen sieht trotzdem Anlass, an der Klage festzuhalten.
Denn die Bahn hat hier nur eine der in der Unterlassungserklärung geforderten Anpassungen vorgenommen. Kündigen Kunden zum Ende der Laufzeit nicht innerhalb der neuen kürzeren Frist, verlängert die Bahn die Bahncard weiterhin automatisch um ein ganzes Jahr. Das ist nach Ansicht der Verbraucherschützer so nicht zulässig. Die Bahncard dürfe nur auf "unbestimmte Zeit" verlängert werden und müsse "jederzeit mit einer Frist von vier Wochen" kündbar sein.
Zu guter Letzt will man mit der Klage erreichen, dass die Bahn alle Punkte der ursprünglichen Unterlassungserklärung einhalten muss. Nur damit sei sicherzustellen, dass das Unternehmen die Bedingungen später nicht wieder rechtswidrig anpasst. "Nur ein rechtskräftiges Urteil kann hier für eindeutige und langfristige Rechtssicherheit sorgen - und zwar sowohl für die Bahnkund:innen als auch für das Unternehmen."
Siehe auch:
Bahncard-Kündigungsfrist auf dem Prüfstand
Es ist ein Streit zwischen der Deutschen Bahn und der Verbraucherschutzzentrale Thüringen, der sich schon seit letztem Jahr hinzieht. Die Bahn hatte in ihren Geschäftsbedingungen zum Vertrieb der Probe-Bahncard keine kurze Kündigungsfrist nach der Vertragslaufzeit vorgesehen - diese ist seit dem 1. März 2022 eigentlich durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge vorgesehen. Doch die Bahn sieht sich an dieses Recht nicht gebunden.Nachdem sich das Unternehmen geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Vertragsbedingungen anzupassen, hatten die Verbraucherschützer Klage erhoben. Jetzt vermelden diese einen Teilerfolg, ohne dass sich Richter mit dem Fall befassen mussten. Das Unternehmen gibt mittlerweile seine Kündigungsfristen für das Bahncard-Abo mit vier Wochen zum Monatsende an. Die Verbraucherschutzzentrale Thüringen sieht trotzdem Anlass, an der Klage festzuhalten.
Denn die Bahn hat hier nur eine der in der Unterlassungserklärung geforderten Anpassungen vorgenommen. Kündigen Kunden zum Ende der Laufzeit nicht innerhalb der neuen kürzeren Frist, verlängert die Bahn die Bahncard weiterhin automatisch um ein ganzes Jahr. Das ist nach Ansicht der Verbraucherschützer so nicht zulässig. Die Bahncard dürfe nur auf "unbestimmte Zeit" verlängert werden und müsse "jederzeit mit einer Frist von vier Wochen" kündbar sein.
Zu guter Letzt will man mit der Klage erreichen, dass die Bahn alle Punkte der ursprünglichen Unterlassungserklärung einhalten muss. Nur damit sei sicherzustellen, dass das Unternehmen die Bedingungen später nicht wieder rechtswidrig anpasst. "Nur ein rechtskräftiges Urteil kann hier für eindeutige und langfristige Rechtssicherheit sorgen - und zwar sowohl für die Bahnkund:innen als auch für das Unternehmen."
Zusammenfassung
- Verbraucherschutzgesetze fordern kurze Kündigungsfristen
- Bahn ignoriert Gesetz und verlängert Bahncards automatisch
- Verbraucherschutzzentrale Thüringen klagt gegen die Bahn
- Unternehmen lehnt Unterlassungserklärung ab
- Teilerfolg der Verbraucherschützer bei Kündigungsfristen
- Bahn hält an automatischer Verlängerung fest
- Ziel der Klage: Einhaltung aller geforderten Anpassungen
Siehe auch:
- Temu beugt sich Abmahnung, Verbraucherschützer sehen von Klage ab
- Dazn-Preiserhöhung: Verbraucherschützer reichen Sammelklage ein
- Kunden werden manipuliert: Verbraucherschützer mahnen Temu ab
- Verbraucherschützer: Bargeld bekommen und ausgeben wird schwerer
- Werbung bei Prime Video: Verbraucherschützer klagen gegen Amazon
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