Werbung bei Prime Video:
Verbraucherschützer klagen gegen Amazon
Verträge können nicht einfach so verändert werden, ohne dass eine Zustimmung erfolgt. In der Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video sehen deutsche Verbraucherschützer eine "versteckte Preiserhöhung". Deshalb erhebt man jetzt Klage.
Wie das Handelsblatt berichtet, hatte der VZBV nach Bekanntwerden der Änderungen im Januar die Amazon-Tochter Prime Video zunächst abgemahnt. Nachdem keine Reaktion erfolgt war, haben die Verbraucherschützer jetzt eine Kanzlei beauftragt, Klage zu erheben. Diese wird aller Voraussicht nach in den kommenden Wochen eingereicht.
Zentraler Punkt: Die Kläger sehen in den Anpassungen eine "wesentliche Vertragsänderung", die zwingend eine Zustimmung der Vertragspartner erfordert. Die Kunden einfach "vor vollendete Tatsachen" zu stellen, sei nicht zulässig, so VZBV-Chefin Ramona Pop gegenüber dem Handelsblatt. Die werbefreie Option müsse weiter "zum vertraglich vereinbarten Betrag" zur Verfügung gestellt werden.
Die aktuelle Entwicklung bei Streamingdiensten beschäftigt zunehmend auch Rechtsexperten und Verbraucherschützer. Klar ist: Wenn ein bis dahin werbefreier Dienst Reklame aufnimmt, der Preis aber nicht angepasst wird, erhalten Nutzer weniger Leistung. Man darf sehr gespannt sein, wie die Gerichte hier über die folgenden Klagen entscheiden werden.
Siehe auch:
VZBV gegen Amazon: Kampf um Werbung geht vor Gericht
Wer nicht bereit ist, 3 Euro im Monat mehr zu bezahlen, der bekommt bei Amazon Prime Video ab dem 5. Februar Werbung zu sehen. Schnell hatten sich erste Experten zu Wort gemeldet, die das Vorgehen des Unternehmens als rechtswidrig einstufen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geht den nächsten Schritt und wird gegen Amazon Klage erheben.Wie das Handelsblatt berichtet, hatte der VZBV nach Bekanntwerden der Änderungen im Januar die Amazon-Tochter Prime Video zunächst abgemahnt. Nachdem keine Reaktion erfolgt war, haben die Verbraucherschützer jetzt eine Kanzlei beauftragt, Klage zu erheben. Diese wird aller Voraussicht nach in den kommenden Wochen eingereicht.
Zentraler Punkt: Die Kläger sehen in den Anpassungen eine "wesentliche Vertragsänderung", die zwingend eine Zustimmung der Vertragspartner erfordert. Die Kunden einfach "vor vollendete Tatsachen" zu stellen, sei nicht zulässig, so VZBV-Chefin Ramona Pop gegenüber dem Handelsblatt. Die werbefreie Option müsse weiter "zum vertraglich vereinbarten Betrag" zur Verfügung gestellt werden.
Die aktuelle Entwicklung bei Streamingdiensten beschäftigt zunehmend auch Rechtsexperten und Verbraucherschützer. Klar ist: Wenn ein bis dahin werbefreier Dienst Reklame aufnimmt, der Preis aber nicht angepasst wird, erhalten Nutzer weniger Leistung. Man darf sehr gespannt sein, wie die Gerichte hier über die folgenden Klagen entscheiden werden.
Zusammenfassung
- VZBV klagt gegen Amazon wegen Werbeeinführung bei Prime Video
- Keine Reaktion auf Abmahnung des VZBV an Amazon
- Vertragsänderung ohne Einwilligung der Kunden kritisiert
- Rechtliche Debatte um Werbung bei Streamingdiensten entbrannt
- Gerichtsurteile zu Streaming-Service-Klagen erwartet
Siehe auch:
- "Werbefreiheit" auf Amazon Prime Video: Kunden wegen Trailern sauer
- Stiftung Warentest hält Amazon Prime Video-Werbung für rechtswidrig
- Prime Video: Amazon schiebt jetzt Werbung in seine Inhalte ein
- Amazon Prime Video: Die neuen Filme und Serien im Februar 2024
- Prime Video: Amazon informiert nun die Kunden über Zwangswerbung
Thema:
Amazons Aktienkurs in Euro
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