Dazn-Preiserhöhung: Verbraucherschützer reichen Sammelklage ein
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen den Sport-Streaming-Dienst Dazn eingereicht. Es geht dabei um die Preiserhöhungen aus dem Jahr 2022. Das ist aber nicht alles, was bei Dazn schiefläuft.
Das sind etwa siebenmal so viele wie noch im Jahr zuvor, erklärt der vzbv. Die Ärgernisse bei dem Streaming-Anbieter seien demnach vielfältig, angefangen bei Kündigungs-Erschwernissen, über nicht angenommene Widerrufe bis hin zu den Preiserhöhungen. Gegen letztere hatten die Verbraucherschützer bereits Anfang 2023 angekündigt zu klagen, nach dem sie mehrfach darauf hingewiesen haben, dass das Vorgehen des Anbieters für rechtswidrig gehalten wird.
Mitte 2023 gab es dann ein erstes Urteil gegen die Preiserhöhungen des Anbieters. Das Landgericht München I hatte die Verwendung von insgesamt neun von zwölf beanstandeten Vertragsklauseln in den AGB untersagt, darunter fiel auch eine Preisanpassungsklausel. Die sah vor, dass Dazn den Preis auch an sich verändernde Marktbedingungen anpassen konnte.
Jetzt holt der vzbv die Betroffenen mit an Bord. Damit Kunden auf einfachem Wege ihr "zuviel" bezahltes Geld zurückbekommen können, besteht die Möglichkeit, sich für die Sammelklage anzumelden. Dabei geht es jetzt ganz konkret um die Preisanpassung zum 1. August 2022. Damals steig der Monatspreis von 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr. Spätere Preiserhöhungen werden von der Klage nicht erfasst.
"Saftige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen bei Dazn sind für Sportfans nicht nur ärgerlich, sondern ohne Zustimmung der Nutzer:innen auch rechtlich nicht zulässig", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind nach vzbv-Auffassung unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam."
Siehe auch:
Siebenmal so viele Beschwerden im letzten Jahr
Zudem melden die Verbraucherschützer ein wachsendes Beschwerdeaufkommen bei Streaming-Anbieter - allein im Jahr 2023 gab es mehr als 500 Beschwerden gegen Dazn, die bei der vzbv ankamen.Das sind etwa siebenmal so viele wie noch im Jahr zuvor, erklärt der vzbv. Die Ärgernisse bei dem Streaming-Anbieter seien demnach vielfältig, angefangen bei Kündigungs-Erschwernissen, über nicht angenommene Widerrufe bis hin zu den Preiserhöhungen. Gegen letztere hatten die Verbraucherschützer bereits Anfang 2023 angekündigt zu klagen, nach dem sie mehrfach darauf hingewiesen haben, dass das Vorgehen des Anbieters für rechtswidrig gehalten wird.
Mitte 2023 gab es dann ein erstes Urteil gegen die Preiserhöhungen des Anbieters. Das Landgericht München I hatte die Verwendung von insgesamt neun von zwölf beanstandeten Vertragsklauseln in den AGB untersagt, darunter fiel auch eine Preisanpassungsklausel. Die sah vor, dass Dazn den Preis auch an sich verändernde Marktbedingungen anpassen konnte.
Jetzt holt der vzbv die Betroffenen mit an Bord. Damit Kunden auf einfachem Wege ihr "zuviel" bezahltes Geld zurückbekommen können, besteht die Möglichkeit, sich für die Sammelklage anzumelden. Dabei geht es jetzt ganz konkret um die Preisanpassung zum 1. August 2022. Damals steig der Monatspreis von 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr. Spätere Preiserhöhungen werden von der Klage nicht erfasst.
Geld zurückholen
"Interessierte können sich für einen News-Alert anmelden, um über den Stand der Klage und die Eröffnung des Klageregisters informiert zu werden", erläutern die Verbraucherschützer jetzt zu dem Verfahren. Sobald das Klageregister eröffnet ist, können sich Verbraucher der Sammelklage anschließen. "Wer sich anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen der zu viel gezahlten Gebühren erhalten. Bis zur Eröffnung des Klageregisters finden Interessierte alle Informationen auch auf www.sammelklagen.de", heißt es dazu."Saftige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen bei Dazn sind für Sportfans nicht nur ärgerlich, sondern ohne Zustimmung der Nutzer:innen auch rechtlich nicht zulässig", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind nach vzbv-Auffassung unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam."
Zusammenfassung
- Klage des vzbv gegen Dazn wegen Preiserhöhungen
- 2023 über 500 Beschwerden gegen Dazn eingegangen
- Gericht untersagt Nutzung bestimmter Dazn-AGB-Klauseln
- Sammelklage betrifft Preiserhöhung von Dazn im August 2022
- Anmeldung für News-Alert zur Sammelklage möglich
- vzbv sieht Preiserhöhungsklauseln bei Dazn als unwirksam an
Siehe auch:
- Dazn-Preiswahnsinn: Bundesliga-Abo jetzt für 45 Euro pro Monat
- Vertragsklauseln: Sport-Streamer Dazn erleidet Schlappe vor Gericht
- Gegen illegales Streaming: Dazn tritt globaler Anti-Piraterie-Gruppe bei
- Dazn erhöht schon wieder die Preise - unverschämt per "Hintertür"
- Dazn-Preiserhöhung: Verbraucherschützer bereiten Sammelklage vor
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