Ryanair hat eine DSGVO-Klage zum Gesichtserkennungs-Zwang am Hals
Ryanair, die sympathische kleine Airline mit großem Herz für ihre Passagiere (Hahaha, sorry, Scherz), fällt immer wieder durch "kreative" Modelle auf, wie man Kunden melken kann. Auch abseits von Gebühren überschreitet das Unternehmen Grenzen, u. a. beim Datenschutz.
Dabei geht es um eine Praxis, die Kunden von Flugbuchungsseiten und Online-Reisebüros dazu zwingt, sich bei einer Ryanair-Buchung "verifizieren" zu müssen. Dabei muss nicht nur der Ausweis der jeweiligen Person hochgeladen werden, die Kunden müssen auch einen biometrischen Scan des eigenen Gesichts bereitstellen (via derStandard).
Laut dem Branchenverband, zu dem Anbieter wie Booking.com, Expedia und Airbnb gehören, ist das nicht nur eine Verletzung der Privatsphäre, sondern führt auch zu Bedenken hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Kritik von EU Travel Tech kann man sicherlich nachvollziehen, denn ein derartiges Erfassen und Sammeln von biometrischen Daten ist ein Risiko, das in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, so der Branchenverband.
Man fordert deshalb von den Behörden, dass diese Praxis umgehend untersagt wird und bezieht sich auf ein laut Artikel 66 der DSGVO mögliches Dringlichkeitsverfahren, das keine Entscheidung irischer Behörden, wo Ryanair seinen Hauptsitz hat, erfordert. Die Kritiker dieser Biometrie-Sammlung werfen Ryanair vor, dass es hier nicht um Sicherheit gehe, sondern nur darum, die Buchung bei Dritten und damit auch Konkurrenten so unattraktiv wie nur möglich zu machen - was Ryanair natürlich dementiert.
Siehe auch:
DSGVO-Beschwerde wegen Datensammlung
Die irische Fluglinie Ryanair ist mit einer aggressiven Preisstrategie zur größten Airline Europas aufgestiegen. Passagiere bezahlen zwar wenig, bekommen aber auch nahezu nichts, außer eben von A nach B zu kommen. Aktuell bekommt man es aber mit einer DSGVO-Beschwerde zu tun, denn der europäische Branchenverband EU Travel Tech hat sich diesbezüglich an französische und belgische Datenschutzbehörden gewandt.Dabei geht es um eine Praxis, die Kunden von Flugbuchungsseiten und Online-Reisebüros dazu zwingt, sich bei einer Ryanair-Buchung "verifizieren" zu müssen. Dabei muss nicht nur der Ausweis der jeweiligen Person hochgeladen werden, die Kunden müssen auch einen biometrischen Scan des eigenen Gesichts bereitstellen (via derStandard).
Laut dem Branchenverband, zu dem Anbieter wie Booking.com, Expedia und Airbnb gehören, ist das nicht nur eine Verletzung der Privatsphäre, sondern führt auch zu Bedenken hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Kritik von EU Travel Tech kann man sicherlich nachvollziehen, denn ein derartiges Erfassen und Sammeln von biometrischen Daten ist ein Risiko, das in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, so der Branchenverband.
Man fordert deshalb von den Behörden, dass diese Praxis umgehend untersagt wird und bezieht sich auf ein laut Artikel 66 der DSGVO mögliches Dringlichkeitsverfahren, das keine Entscheidung irischer Behörden, wo Ryanair seinen Hauptsitz hat, erfordert. Die Kritiker dieser Biometrie-Sammlung werfen Ryanair vor, dass es hier nicht um Sicherheit gehe, sondern nur darum, die Buchung bei Dritten und damit auch Konkurrenten so unattraktiv wie nur möglich zu machen - was Ryanair natürlich dementiert.
Zusammenfassung
- Ryanair nutzt aggressive Preisstrategien und ist größte Airline Europas
- Passagiere zahlen wenig, erhalten aber kaum Leistungen außer dem Flug
- EU Travel Tech reichte DSGVO-Beschwerde gegen Ryanair bei Behörden ein
- Kunden müssen bei Buchungen biometrische Scans und Ausweise hochladen
- Branchenverband sieht darin Verletzung der Privatsphäre und DSGVO
- EU Travel Tech fordert sofortiges Verbot dieser Praxis durch die Behörden
- Kritiker meinen, Ryanair wolle Buchungen bei Drittanbietern erschweren
Siehe auch:
- Daten von 100 Mio. Nutzern verkauft: Avast zahlt 14 Mio. DSGVO-Strafe
- Milliardenschwere DSGVO: Die bisher höchste Strafe geht an Facebook
- DSGVO in Aktion: Schufa verstößt laut EuGH doppelt gegen EU-Recht
- DSGVO: EU-Kommission will frustrierende Regelung endlich angehen
- Google Fonts: Neue Abmahnwelle wegen DSGVO-Verstößen
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