Milliardenschwere DSGVO: Die bisher höchste Strafe geht an Facebook
Der Social-Media-Konzern muss wegen Verstößen gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Rekordstrafe hinnehmen. Die irische Datenschutzbehörde DPC hat den Konzern zur Zahlung von 1,2 Milliarden Euro verdonnert.
Die zur Debatte stehenden Probleme reichen dabei weit zurück: Sie wurden erstmals in größerem Maße öffentlich, als Edward Snowden vor gut einem Jahrzehnt auch die Überwachungsvorgänge von US-Geheimdiensten bei großen Internetkonzernen öffentlich machte. Als eine Reaktion darauf flossen in Europa Klauseln in die später verabschiedete DSGVO ein, nach denen Daten von EU-Bürgern nur in Länder fließen dürfen, in denen vergleichbare Datenschutzstandards gelten.
Das ist in den USA ausdrücklich nicht der Fall, wie gerichtliche Entscheidungen zu Datenschutzabkommen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung zeigen. Im Klartext bedeutet dies: Meta darf keine Daten seiner europäischen Nutzer in die USA übertragen. Dem kommt das Unternehmen allerdings seit Bestehen der entsprechenden Regelungen schlicht nicht nach.
Das die DPC überhaupt aktiv wurde, ist auf ein Eingreifen des europäischen Datenschutzausschusses EDSA zurückzuführen. Da Meta ein wichtiger Arbeitgeber in Irland ist, hielt sich die Behörde lange zurück. Auch jetzt deckte das Verfahren lediglich die Daten beim Social Network Facebook ab. Bei Instagram und WhatsApp dürfte die Sachlage aber kaum anders aussehen.
Meta hat bereits angekündigt, gegen die Festsetzung der Strafe Widerspruch einzulegen. Bis die ganze Sache vor den Gerichten ausgefochten ist, könnten noch viele Jahre vergehen.
Siehe auch:
Das ist in den USA ausdrücklich nicht der Fall, wie gerichtliche Entscheidungen zu Datenschutzabkommen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung zeigen. Im Klartext bedeutet dies: Meta darf keine Daten seiner europäischen Nutzer in die USA übertragen. Dem kommt das Unternehmen allerdings seit Bestehen der entsprechenden Regelungen schlicht nicht nach.
Meta geht in Berufung
Die nun ergangene Entscheidung der DPC wurde durch eine Beschwerde des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems angestoßen. Aus dessen Sicht gibt es im Grunde nur zwei Möglichkeiten, wie Rechtskonformität hergestellt werden kann: Entweder die US-Regierung entschärft ihre Überwachungsgesetze deutlich, oder aber Meta muss die Struktur seiner Social-Media-Dienste so umbauen, dass die Daten europäischer Nutzer eben nicht zu Datenzentren außerhalb der EU abfließen.Das die DPC überhaupt aktiv wurde, ist auf ein Eingreifen des europäischen Datenschutzausschusses EDSA zurückzuführen. Da Meta ein wichtiger Arbeitgeber in Irland ist, hielt sich die Behörde lange zurück. Auch jetzt deckte das Verfahren lediglich die Daten beim Social Network Facebook ab. Bei Instagram und WhatsApp dürfte die Sachlage aber kaum anders aussehen.
Meta hat bereits angekündigt, gegen die Festsetzung der Strafe Widerspruch einzulegen. Bis die ganze Sache vor den Gerichten ausgefochten ist, könnten noch viele Jahre vergehen.
Zusammenfassung
- Meta muss wegen DSGVO-Verstößen 1,2 Milliarden Euro Strafe zahlen.
- USA muss Datenschutzstandards anpassen oder Meta die Dienste umbauen.
- Entscheidung durch Beschwerde von Max Schrems angestoßen.
- DPC zögerte, wegen Meta als wichtigem Arbeitgeber in Irland.
- Meta kündigt Widerspruch gegen Strafe an, Verfahren könnte Jahre dauern.
- Sachlage bei Instagram und WhatsApp ähnlich.
Siehe auch:
Thema:
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