Strafe für Google: Leistungsschutzrecht kostet 250 Millionen Euro
Google muss in Frankreich die nächste hohe Strafe hinnehmen. 250 Mio. Euro soll der Konzern laut einer aktuellen Entscheidung der Wettbewerbsbehörde zahlen. Hintergrund sind angebliche Verstöße gegen Abkommen, die das Leistungsschutzrecht für Presseverlage abdecken.
Die französische Behörde kam im Zuge einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass Google bei den Verhandlungen mit den Verlagen unvollständige Angaben machte und nicht wirklich transparent agierte. Darin kann man eine mutwillige Täuschung der Verhandlungspartner sehen.
Weiterhin kam im Laufe der Ermittlungen aber noch ein weiterer Punkt hinzu: Google soll auch Inhalte der Verlage für das Training seiner Gemini-KI genutzt haben. Die Verlage als Rechteinhaber seien davon nicht in Kenntnis gesetzt worden und hatten entsprechend keine Gelegenheit, sich dagegen auszusprechen.
Google will gegen die verhängte Strafe nicht vorgehen. In einer Stellungnahme hieß es, dass man in erster Linie daran interessiert sei, die Auseinandersetzung beizulegen. Seitens des US-Konzerns ging man inzwischen auch nicht mehr auf den Sinn des Leistungsschutzrechtes als solches ein, es wurde lediglich bemängelt, dass die gesetzlichen Vorgaben sehr schwammig sind und unter anderem klare Vorgaben zu den Vergütungsansprüchen fehlen, was dann am Ende zu langwierigen Streitigkeiten führt.
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Zu wenig Transparenz
Die Auseinandersetzung um urheberrechtliche Forderungen gab es nicht nur hierzulande, sondern auch in anderen europäischen Ländern. Konkret wollen die Verlage von Presseerzeugnissen Geld dafür, dass Google kurze Ausschnitte aus den bei ihnen veröffentlichten Beiträgen nutzt, um nicht nur nichtssagende Links in seine Suchergebnis-Listen zu schreiben.Die französische Behörde kam im Zuge einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass Google bei den Verhandlungen mit den Verlagen unvollständige Angaben machte und nicht wirklich transparent agierte. Darin kann man eine mutwillige Täuschung der Verhandlungspartner sehen.
Weiterhin kam im Laufe der Ermittlungen aber noch ein weiterer Punkt hinzu: Google soll auch Inhalte der Verlage für das Training seiner Gemini-KI genutzt haben. Die Verlage als Rechteinhaber seien davon nicht in Kenntnis gesetzt worden und hatten entsprechend keine Gelegenheit, sich dagegen auszusprechen.
Keine Lust mehr
Ohnehin hätten die von Google angebotenen Optionen es kaum möglich gemacht, eine bestimmte Nutzung zu untersagen. Die Verlage beklagten, dass sie nur entweder allem zustimmen oder alles ablehnen konnten. Eine Differenzierung nach einzelnen Google-Diensten sei nicht möglich gewesen.Google will gegen die verhängte Strafe nicht vorgehen. In einer Stellungnahme hieß es, dass man in erster Linie daran interessiert sei, die Auseinandersetzung beizulegen. Seitens des US-Konzerns ging man inzwischen auch nicht mehr auf den Sinn des Leistungsschutzrechtes als solches ein, es wurde lediglich bemängelt, dass die gesetzlichen Vorgaben sehr schwammig sind und unter anderem klare Vorgaben zu den Vergütungsansprüchen fehlen, was dann am Ende zu langwierigen Streitigkeiten führt.
Zusammenfassung
- Google in Frankreich zu 250 Mio. Euro Strafe verurteilt
- Verstoß gegen Leistungsschutzrecht für Presseverlage
- Verlage fordern Geld für Nutzung von Ausschnitten
- Google agierte in Verhandlungen intransparent
- Unbefugte Nutzung von Inhalten für KI-Training
- Verlage konnten Nutzung nicht differenziert untersagen
- Google akzeptiert Strafe und wünscht Streitbeilegung
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