Bundesnetzagentur wird gegen Elon Musk und X vor Gericht ziehen
Die Bundesnetzagentur wird ein weiteres Aufgabengebiet bekommen: Die Behörde ist fortan auch für die Aufsicht über die großen Online-Plattformen zuständig. Und es ist bereits abzusehen, dass sie vor Gericht ziehen wird.
Hier geht es vor allem um kriminelle Hassbotschaften oder beleidigende Kommentare. Allerdings ist die Bundesnetzagentur nicht dafür zuständig, sich um einzelne konkrete Beschwerden zu kümmern. Vielmehr gehe es darum, "ob der Anbieter für solche Fälle funktionierende Beschwerdeverfahren hat und tatsächlich Abhilfe schafft wie vorgeschrieben", erklärte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller gegenüber dem Spiegel.
Einen Anbieter hat er dabei bereits im Visier: "Wenn eine Plattform wie X sich nicht mehr ausreichend um Hassrede kümmert, was dort seit der Übernahme durch Elon Musk ganz offensichtlich der Fall ist, dann können wir mit der Kommission dagegen vorgehen - und wir haben Dank der Landesmedienanstalten schon Informationen zugeliefert", führte Müller aus.
Das Spektrum ist aber deutlich breiter. So prüft man beispielsweise mit Testkäufen auch, ob Handelsplattformen immer wieder unsichere Produkte vertreiben. "Sollten große chinesische Anbieter wie Temu systematisch gefährliche Geräte verschicken, bei denen etwa die Gefahr eines Stromschlags besteht, werden wir oder die EU-Kommission dagegen vorgehen", so der Behördenchef.
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X im Visier
Die Bundesnetzagentur gliedert sich in dieser Hinsicht in ein Netzwerk ein, das aktuell über die gesamte EU aufgebaut wird. In Verbindung mit den neuen Regelungen auf EU-Ebene wird es hier zukünftig besser möglich sein, die Betreiber der großen Plattformen in Verantwortung zu nehmen, wenn diese sich nicht hinreichend um die Einhaltung bestimmter Normen kümmern.Hier geht es vor allem um kriminelle Hassbotschaften oder beleidigende Kommentare. Allerdings ist die Bundesnetzagentur nicht dafür zuständig, sich um einzelne konkrete Beschwerden zu kümmern. Vielmehr gehe es darum, "ob der Anbieter für solche Fälle funktionierende Beschwerdeverfahren hat und tatsächlich Abhilfe schafft wie vorgeschrieben", erklärte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller gegenüber dem Spiegel.
Einen Anbieter hat er dabei bereits im Visier: "Wenn eine Plattform wie X sich nicht mehr ausreichend um Hassrede kümmert, was dort seit der Übernahme durch Elon Musk ganz offensichtlich der Fall ist, dann können wir mit der Kommission dagegen vorgehen - und wir haben Dank der Landesmedienanstalten schon Informationen zugeliefert", führte Müller aus.
Temu & Co. werden geprüft
In Sachen X, das ehemalige Twitter, geht es aber über Beleidigungen und Hetze unter Nutzern hinaus. So hat man auch bei der Bundesnetzagentur Belege über eine russische Desinformationskampagne gesammelt, die auf deutsche User abzielt. Trotz diversen Hinweisen sind diese Inhalte noch immer online. Müller rechnet bereits damit, dass die Sache bald vor dem Europäischen Gerichtshof angegangen wird.Das Spektrum ist aber deutlich breiter. So prüft man beispielsweise mit Testkäufen auch, ob Handelsplattformen immer wieder unsichere Produkte vertreiben. "Sollten große chinesische Anbieter wie Temu systematisch gefährliche Geräte verschicken, bei denen etwa die Gefahr eines Stromschlags besteht, werden wir oder die EU-Kommission dagegen vorgehen", so der Behördenchef.
Zusammenfassung
- Bundesnetzagentur überwacht nun Online-Plattformen
- EU-Netzwerk ermöglicht Kontrolle von Plattformbetreibern
- Fokus auf funktionierende Beschwerdeverfahren der Anbieter
- Müller sieht Probleme bei Hassrede auf Plattform X
- Beweise für russische Desinformation auf X gesammelt
- Testkäufe decken unsichere Produkte auf Handelsplattformen auf
- Gefährliche Geräte von Anbietern wie Temu im Visier
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