Provider an Musikindustrie:
Verklagt doch einfach BitTorrent-Entwickler

Es ist eine alte, aber einfache Frage: Ist der Anbieter eines Software-Tools dafür verantwortlich, wenn dieses missbraucht wird? Die Antwort ist fast immer simpel: Der Nutzer ist verantwortlich, nicht der Ent­wick­ler. Dennoch versucht nun ein ISP, BitTorrent die Schuld zu geben.
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Provider gibt Client die Schuld

Der Internetprovider (ISP) Grande Communications wurde bereits vor einer Weile zur Zahlung von 47 Millionen Dollar verdonnert, dabei handelt es sich um Schadenersatz, den man an Plattenfirmen für Urheberrechtsverstöße zahlen muss.

Grande Communications wehrt sich aber dagegen und verweist darauf, dass man nicht selbst die illegalen Downloads durchgeführt, sondern nur Internetdienste bereitgestellt habe. Das Unternehmen verweist darauf, dass andere mehr Schuld an solcher Piraterie tragen, darunter die Macher von BitTorrent-Clients sowie Seitenbetreiber.

Wie TorrentFreak berichtet, ist die Angelegenheit aber erwartungsgemäß komplizierter. Denn dem ISP wurde vorgeworfen, nicht genug gegen Piraterie getan zu haben, nachdem diese gemeldet worden ist, zudem wurden Nutzer auch nach mehrfachen Verstößen nicht gesperrt. So sah es auch ein texanisches Gericht und stellte im Herbst 2022 fest, dass sich Grande der vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht habe.


Grande ging in Berufung und damit geht auch die Argumentation weiter, wer für Urheberrechtsverstöße letztlich verantwortlich ist. Denn die Musikunternehmen bleiben bei ihrer Darstellung, wonach Provider eine zentrale Rolle bei der BitTorrent-Piraterie spielen. Denn nur diese können eine IP-Adresse mit einem bestimmten Nutzer verbinden. Wenn die Rechtebesitzer also Benachrichtigungen über Verstöße an Grande schicken, dann müsse der ISP auch reagieren.

Dem hält Grande nun einen Fall entgegen, in dem das Oberste Gericht der USA entschieden hat, dass Twitter nicht verantwortlich dafür ist, wenn IS-Terroristen die Plattform nutzen, um darüber für ihre Sache zu werben. Die Plattenfirmen verweisen im Wesentlichen darauf, dass man das nicht vergleichen könne, doch Grande hält dagegen und schreibt: "Die zentrale Frage, mit der sich das Gericht beschäftigt, ist, ob die Bereitstellung von Internetdiensten für einen direkten Urheberrechtsverletzer allein ausreicht, um eine mittelbare Haftung zu begründen. Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich klargestellt, dass dies nicht der Fall ist."

Grande leugnet auch gar nicht, dass nur der Provider die IPs identifizieren kann. Man verweist aber darauf, dass die Rechteinhaber die Informationen nutzen können, um Piraten direkt zu verklagen. Alternativ könne die Musikindustrie mit diesen Informationen auch die Seitenbetreiber oder auch Entwickler von BitTorrent-Clients ins Visier nehmen. Warum und wie gegen die Client-Entwickler geklagt werden soll, erläutert Grande aber nicht näher.

Freilich ist diese Argumentation durchaus kurios, weil man die eigenen Standpunkte, wonach Clients "Beihilfe" leisten, auch umdrehen kann und dann wieder am Ausgangspunkt landet. Aber das ist wohlgemerkt nur einer von vielen juristischen Argumentationspunkten, mit denen sich der ISP derzeit zu wehren versucht.

Zusammenfassung
  • ISP Grande Communications kämpft gegen Urheberrechtsklage
  • BitTorrent-Clients und Seitenbetreiber als Mitverantwortliche genannt
  • Gericht: Grande hat nicht genug gegen Piraterie unternommen
  • Grande beruft sich auf US-Gerichtsurteil zu Twitter und IS-Nutzung
  • Musikindustrie sieht Provider in zentraler Rolle bei Piraterie
  • Grande: Rechteinhaber sollten Piraten direkt verklagen
  • Juristische Argumentation von Grande gegen mittelbare Haftung

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