Apple: Es gibt bei uns nicht nur den AppStore - sondern gleich fünf

Der Computerkonzern Apple wirft der EU vor, die eigenen Rechtsvorschriften falsch auszulegen und anzuwenden. Denn die eigene AppStore-Plattform sei kein einzelner zentraler Plattformdienst. Vielmehr gebe es fünf völlig eigenständige AppStores.

Wehren gegen den DMA

In dem Streit geht es um den Digital Markets Act (DMA), der in der EU im vergangenen Jahr in Kraft trat. Mit dem Gesetz beabsichtigt die EU, die Macht von digitalen Plattformen einzuhegen, die in ihrem jeweiligen Segment nahezu eine Monopolstellung einnehmen. Diese werden dann besonderen Regelungen unterworfen, mit denen verhindert werden soll, dass Konkurrenten zu stark behindert werden.

Im Zuge dessen steht Apples AppStore im Fokus und die Arbeit der EU-Kommission läuft aktuell darauf hinaus, dass das Unternehmen gezwungen wird, auch alternative Software-Anbieter auf seinen Geräten zuzulassen. Dagegen wehrt sich Apple aber natürlich, denn der AppStore stellt eine wichtige Einnahmequelle für das Servicegeschäft des Unternehmens dar.


Bereits im letzten November hatte Apple Klage gegen die EU eingereicht, Details hierzu wurden allerdings erst einmal nicht öffentlich. Das ändert sich mit den nun beginnenden Anhörungen vor Gericht, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Die EU-Kommission habe "wesentliche faktische Fehler begangen, als sie zu dem Schluss kam, dass die fünf AppStores der Klägerin ein einziger zentraler Plattformdienst sind", erklärten die Apple-Vertreter in ihrem eröffnenden Plädoyer.

Auch um iMessage geht es

Die Argumentation läuft also darauf hinaus, dass es fünf AppStores für iPhones, iPads, Macs, Apple TVs und Apple Watches gibt, von denen jeder für den Vertrieb von Apps für ein bestimmtes Betriebssystem und Apple-Gerät ausgelegt sei. Dies dürfte auch erklären, warum Apple auf seinen Mobilsystemen seit einiger Zeit konsequent von verschiedenen Betriebssystemen spricht, wobei sowohl auf iPhones als auch iPads etwa das gleiche iOS mit jeweils nur einer etwas abgeänderten Benutzeroberfläche läuft.

In der Klage will Apple außerdem die Einstufung des Kommunikationsdienstes iMessage als zu regulierenden Nummern unabhängigen, interpersonellen Kommunikationsdienst (NIICS) anfechten. Laut Apple seien Eingriffe hier nicht gerechtfertigt, da es sich nicht um einen gebührenpflichtigen Dienst handele und weder über den Verkauf von Hardware noch über die Verarbeitung personenbezogener Daten Geld damit verdient werde.
Zusammenfassung
  • Apple kritisiert EU wegen Fehlinterpretation des AppStores
  • EU-Gesetz DMA zielt auf Regulierung von Plattform-Monopolen
  • Apples Einnahmen durch AppStore gefährdet durch DMA
  • Klage von Apple gegen EU wegen AppStore-Einstufung
  • Apple argumentiert mit fünf eigenständigen AppStores
  • Unterschiedliche Betriebssysteme für Apple-Geräte betont
  • iMessage-Regulierung durch Apple ebenfalls angefochten

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