Cybertruck: Tesla jetzt doch mit Verkaufsverbot für ein Jahr ab Lieferung
Tesla droht den ersten Käufern seines neuen Cybertruck nun doch mit Klagen, wenn diese ihr früh erworbenes Fahrzeug bereits kurz nach dem Kauf wieder verkaufen wollen. Vorbesteller erhalten derzeit entsprechend formulierte Verträge.
Zuletzt hatte Tesla entsprechende Formulierungen gestrichen, nachdem sie im Vorfeld des Lieferbeginns des neuen Elektro-Pickups für reichlich Diskussionen gesorgt hatten.
Laut dem Papier lässt sich Ärger mit Tesla wohl nur vermeiden, wenn das Unternehmen selbst sich weigert, das jeweilige Fahrzeug zurückzukaufen. Nur wenn Tesla in einem solchen Fall schriftlich sein Einverständnis erklärt, sei der Verkauf an Dritte gestattet, heißt es. Sollten sich die Käufer nicht an die Regeln aus der Bestellvereinbarung halten, droht neben Klagen auch eine Art "Schwarze Liste", da Tesla diesen Kunden dann keine weiteren Fahrzeuge mehr verkaufen will.
Dass ein Autohersteller den Wiederverkauf seiner Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen verbietet, ist im Grunde nichts neues, wird diese Praxis doch auch von einigen anderen Anbietern von Luxusautos verfolgt. Ob das Wiederverkaufsverbot nur für die Fahrzeuge der Foundation Series gilt, ist bisher noch offen.
Siehe auch:
Drohklausel ist wieder da
Wer den Tesla Cybertruck vorbestellt und diesen kurz nach der Lieferung möglichst gewinnbringend wieder verkaufen möchte, muss nun wohl doch mit einer Klage des Elektroautoherstellers rechnen. Eine entsprechende Klausel wurde jetzt in der Bestellvereinbarung von Tesla entdeckt, die das Unternehmen Vorbestellern der rund 120.000 Dollar teuren "Foundation Series"-Modellen des Cybertrucks zugeschickt hat.Zuletzt hatte Tesla entsprechende Formulierungen gestrichen, nachdem sie im Vorfeld des Lieferbeginns des neuen Elektro-Pickups für reichlich Diskussionen gesorgt hatten.
Verkauf nur, wenn Tesla das Auto selbst nicht zurückkauft
In einem Forum für Besitzer des Cybertruck - oder solche, die es noch werden wollen - wurde eine Kopie des Dokuments veröffentlicht. Die Käufer müssen sich laut dem Vertrag verpflichten, ihr Fahrzeug innerhalb eines Jahres nach dem Kauf nicht wieder zu verkaufen. Sollte ein Verkauf nicht zu vermeiden sein, bietet Tesla den Kunden aber die Option, das Fahrzeug zum ursprünglichen Kaufpreis an Tesla zurückzugeben - minus 25 US-Cent für jede gefahrene Meile, Kosten durch eventuell entstandene Abnutzung und mögliche Reparaturkosten.Laut dem Papier lässt sich Ärger mit Tesla wohl nur vermeiden, wenn das Unternehmen selbst sich weigert, das jeweilige Fahrzeug zurückzukaufen. Nur wenn Tesla in einem solchen Fall schriftlich sein Einverständnis erklärt, sei der Verkauf an Dritte gestattet, heißt es. Sollten sich die Käufer nicht an die Regeln aus der Bestellvereinbarung halten, droht neben Klagen auch eine Art "Schwarze Liste", da Tesla diesen Kunden dann keine weiteren Fahrzeuge mehr verkaufen will.
Dass ein Autohersteller den Wiederverkauf seiner Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen verbietet, ist im Grunde nichts neues, wird diese Praxis doch auch von einigen anderen Anbietern von Luxusautos verfolgt. Ob das Wiederverkaufsverbot nur für die Fahrzeuge der Foundation Series gilt, ist bisher noch offen.
Zusammenfassung
- Tesla droht Cybertruck-Vorbestellern mit Klagen
- Vorbesteller erhalten Verträge mit Wiederverkaufsverbot
- Tesla Cybertruck "Foundation Series"-Modelle kosten rund 120.000 Dollar
- Verkaufsverbot innerhalb eines Jahres nach Kauf
- Rückkauf durch Tesla zu Originalpreis minus Abzüge möglich
- Verkauf an Dritte nur mit Teslas schriftlichem Einverständnis
- Nichteinhaltung kann zu Verkaufsverbot von Tesla-Fahrzeugen führen
Siehe auch:
- Reine PR: Tesla Cybertruck schlägt Porsche 911 in einem Drag-Rennen
- Tesla Cybertruck: Für maximale Reichweite wird "Akku-Pack" benötigt
- Tesla Cybertruck: Elektro-Pickup startet jetzt, 50% teurer als gedacht
- Droht das DeLorean-Schicksal? Cybertruck hat ein Edelstahl-Problem
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