Umstrittene Cybertruck-Klausel:
Tesla droht nicht länger mit Klage
Tesla wird seinen Cybertruck schon bald offiziell starten, Ende des Monats wird es hierfür ein sogenanntes Delivery Event geben. Dort werden erste Kunden einen solchen Pickup in Empfang nehmen - und damit dürfen sie nun tatsächlich machen, was sie wollen.
So sollten Käufer ihren Cybertruck im ersten Jahr des Besitzes an niemanden anderen weiter- oder besser gesagt zurückverkaufen dürfen als an Tesla selbst. Wer sich darüber hinweggesetzt hätte, der riskierte eine Klage bzw. eine Strafe in Höhe von 50.000 Dollar. Mit diesem Vorkaufsrecht wollte der Autobauer natürlich einen Graumarkt mit stark überhöhten Preisen verhindern. Allerdings war wie so oft "gut gemeint das Gegenteil von gut" und viele (potenzielle) Kunden fühlten sich durch diese Klausel bevormundet und protestierten.
In der "No Resellers"-Vertragspassage, die in ihrer aktuellen Form auch nicht Cybertruck-spezifisch ist, behält sich der Hersteller das Recht vor, Bestellungen zu stornieren, wenn man bemerkt, dass hier ein Wiederverkäufer bzw. Scalper Fahrzeuge kauft, um diese möglichst gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Siehe auch:
Weiterverkauf untersagt, aber keine Strafe mehr
Letzteres ist nämlich keine Selbstverständlichkeit. Am vergangenen Wochenende wurde bekannt, dass es im Vertragswerk zum Cybertruck eine Klausel gibt, die einschränkt, wie und an wen die Kunden in den ersten Monaten das Fahrzeug verkaufen dürfen. Denn das Unternehmen von Elon Musk wollte den freien Weiterverkauf des Fahrzeugs signifikant einschränken.So sollten Käufer ihren Cybertruck im ersten Jahr des Besitzes an niemanden anderen weiter- oder besser gesagt zurückverkaufen dürfen als an Tesla selbst. Wer sich darüber hinweggesetzt hätte, der riskierte eine Klage bzw. eine Strafe in Höhe von 50.000 Dollar. Mit diesem Vorkaufsrecht wollte der Autobauer natürlich einen Graumarkt mit stark überhöhten Preisen verhindern. Allerdings war wie so oft "gut gemeint das Gegenteil von gut" und viele (potenzielle) Kunden fühlten sich durch diese Klausel bevormundet und protestierten.
Zahnlose Drohung
Darauf hat Tesla nun reagiert, denn wie Ars Technica berichtet, hat der Autobauer die umstrittene Passage mittlerweile gestrichen. Oder besser gesagt: Man hat die Klagedrohung samt umstrittener 50.000-Dollar-Strafe entfernt. Es ist zwar immer noch allgemein untersagt, den Cybertruck zu schnell weiterzuverkaufen, es ist aber eine zahnlose Klausel.In der "No Resellers"-Vertragspassage, die in ihrer aktuellen Form auch nicht Cybertruck-spezifisch ist, behält sich der Hersteller das Recht vor, Bestellungen zu stornieren, wenn man bemerkt, dass hier ein Wiederverkäufer bzw. Scalper Fahrzeuge kauft, um diese möglichst gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Zusammenfassung
- Cybertruck-Launch Ende des Monats
- Erste Kunden erhalten Fahrzeuge
- Verkaufsbeschränkung im Vertrag
- Tesla wollte und will Graumarkt verhindern
- 50.000-Dollar-Strafe bei Zuwiderhandlung
- Tesla strich Klagedrohung und Strafe
- "No Resellers"-Klausel bleibt, aber ohne Strafe
Siehe auch:
- Tesla Cybertruck setzt auf Verkaufsverbot im ersten Jahr nach Lieferung
- Große Probleme bergauf: Ist Teslas Cybertruck im Gelände nutzlos?
- Tesla Cybertruck: Funktionalität der Bremslichter ist völlig verwirrend
- PR-Gag oder Test? Tesla beschießt Cybertruck mit Maschinenpistole
- Elon Musk: "Mit Cybertruck haben wir unser eigenes Grab geschaufelt."
Thema:
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