Tesla Cybertruck setzt auf Verkaufsverbot im ersten Jahr nach Lieferung
Ende November soll die lange Wartezeit auf die Auslieferung des Tesla Cybertrucks endlich vorbei sein. Dabei ist schon jetzt klar, dass es dauern wird, bis jeder Interessent seinen Wagen bekommen kann. Daher gibt es jetzt von Tesla eine Klausel zum Weiterverkauf.
Wir haben die Klausel für euch übersetzt und am Ende dieses Beitrags angefügt. Zu finden ist sie online auf der Webseite des Automobilbauers.
Laut der Klausel behält sich Tesla im Falle eines Vertragsbruches vor, 50.000 Dollar oder den aus dem Verkauf erzielten Gewinn einzuklagen. Laut Matthew Donegan-Ryan gibt es zu solchen Klauseln Fälle, bei denen Gerichte in den USA den Herstellern recht gaben. Demnach musste der X-Nutzer JohnCena nach dem Weiterverkauf seines Ford GT sich einer Klage von Ford verteidigen.
Die neue Klausel bei Tesla bezieht sich explizit auf den Cybertruck, ist aber zumindest in den USA bereits in den allgemeinen Verkaufsbedingungen auch bei Verträgen für Model 3 und Model Y zu finden.
Siehe auch:
Cybertruck: "Verkaufsverbot" im ersten Jahr
Das hat der X/Twitter-Nutzer und Cybertruck-Enthusiast Matthew Donegan-Ryan entdeckt und über die Plattform geteilt. Tesla hat demnach eine Klausel für den Cybertruck aufgelegt, die es schon so oder so ähnlich in der Autoindustrie gab: Tesla verhindert vertraglich den Weiterverkauf im ersten Jahr des Besitzes.Wir haben die Klausel für euch übersetzt und am Ende dieses Beitrags angefügt. Zu finden ist sie online auf der Webseite des Automobilbauers.
Kein Geschäft für Weiterverkäufer
Das Unternehmen räumt sich selbst im ersten Jahr nach Übergabe des Cybertrucks das Vorkaufsrecht ein, falls ein Besitzer sein Fahrzeug verkaufen möchte. Das soll Mondpreise für das Fahrzeug verhindern und damit einen Graumarkt behindern. Wer also seinen Cybertruck nicht behalten möchte, muss sich an Tesla wenden.Laut der Klausel behält sich Tesla im Falle eines Vertragsbruches vor, 50.000 Dollar oder den aus dem Verkauf erzielten Gewinn einzuklagen. Laut Matthew Donegan-Ryan gibt es zu solchen Klauseln Fälle, bei denen Gerichte in den USA den Herstellern recht gaben. Demnach musste der X-Nutzer JohnCena nach dem Weiterverkauf seines Ford GT sich einer Klage von Ford verteidigen.
Die neue Klausel bei Tesla bezieht sich explizit auf den Cybertruck, ist aber zumindest in den USA bereits in den allgemeinen Verkaufsbedingungen auch bei Verträgen für Model 3 und Model Y zu finden.
Weiterverkaufs-Klausel von Tesla:
- Nur für Cybertruck: Sie nehmen zur Kenntnis und erkennen an, dass der Cybertruck zunächst in begrenzter Stückzahl freigegeben wird. Sie stimmen zu, dass Sie das Fahrzeug innerhalb des ersten Jahres nach dem Lieferdatum nicht verkaufen oder anderweitig versuchen werden, es zu verkaufen.
- Ungeachtet des Vorstehenden erklären Sie sich damit einverstanden, Tesla schriftlich zu benachrichtigen, wenn Sie das Fahrzeug innerhalb des ersten Jahres nach dem Auslieferungsdatum aus einem unvorhergesehenen Grund verkaufen müssen, und Tesla zustimmt, dass Ihr Grund eine Ausnahme von der Politik des Verbots des Weiterverkaufs rechtfertigt, und Tesla eine angemessene Frist einzuräumen, um das Fahrzeug von Ihnen nach eigenem Ermessen und zu dem auf dem endgültigen Preisblatt aufgeführten Kaufpreis abzüglich 0,25 $/Meilen, angemessener Abnutzung und der Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs gemäß den kosmetischen und mechanischen Standards von Tesla zu erwerben.
- Lehnt Tesla den Kauf Ihres Fahrzeugs ab, so können Sie Ihr Fahrzeug erst nach schriftlicher Zustimmung von Tesla an einen Dritten weiterverkaufen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Tesla für den Fall, dass Sie gegen diese Bestimmung verstoßen oder Tesla den begründeten Verdacht hat, dass Sie im Begriff sind, gegen diese Bestimmung zu verstoßen, eine einstweilige Verfügung beantragen kann, um die Übertragung des Eigentums an dem Fahrzeug zu verhindern, oder von Ihnen einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50.000 $ oder des als Gegenleistung für den Verkauf oder die Übertragung erhaltenen Wertes verlangen kann, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Tesla kann sich auch weigern, Ihnen weitere Fahrzeuge zu verkaufen.
Zusammenfassung
- Tesla Cybertruck-Auslieferung Ende November
- Klausel gegen Weiterverkauf im 1. Jahr
- Tesla hat Vorkaufsrecht bei Verkaufswunsch
- Vertragsbruch: Klage über 50.000 Dollar
- US-Gerichte unterstützen solche Klauseln
- Klausel gilt auch für Model 3/Y in USA
- Entdeckt von Nutzer Matthew Donegan-Ryan
Siehe auch:
- So sieht ein Tesla Cybertruck nach einem Überschlags-Crashtest aus
- Teslas 25.000-Dollar-Auto könnte das Cybertruck-Design bekommen
- Geleaktes Video zeigt: So winzig ist der "Frunk" des Tesla Cybertruck
- Erster Cybertruck rollt vom Band - mit alten Qualitäts-Problemen
- Tesla Cybertruck: Neue Infos zu genauen Maßen, Produktion & mehr
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